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Sozialversicherungsfreiheit der Ehrenamtspauschale

Ab dem 01.01.2008 ist die Ehrenamtspauschale gemäß § 3 Nr. 26a EStG in Höhe von 500 € pro Jahr sozialversicherungsfrei.

In seinen Bekanntmachungen zu den Gesetzesänderungen ab 2008 weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales darauf hin, dass künftig die bereits seit 10.10.2007 rückwirkend für das Jahr 2007 steuerfreie sog. „Ehrenamtspauschale“ für Einnahmen in Höhe von 500 € pro Jahr auch sozialversicherungsfrei ist. Die Einheit von Abgaben- und Steuerrecht wird insoweit wiederhergestellt.

Hinweis: Die Neuregelung des Sozialversicherungsrechts ist jedoch nicht nachträglich für Einnahmen aus dem Jahr 2007 anwendbar. Sie gilt erst ab 2008.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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