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Senkung der Umsatzsteuer auch für NPOs: Digitalisierung und Umstrukturierung jetzt angehen!

Senkung der Umsatzsteuer für NPOs

Viele Nonprofit-Organisationen (NPOs) haben ihren Bedarf an einer Umstrukturierung oder  zur Modernisierung ihrer Satzung bereits erkannt, scheuten aber bislang die Kosten einer erforderlichen Beratung. Mit der Senkung des Umsatzsteuersatzes auf 16 Prozent bis Jahresende wird nun auch anwaltliche Tätigkeit günstiger – NPOs ohne Berechtigung zum Vorsteuerabzug sparen damit bares Geld. Nutzen Sie die Krise daher als Chance, Ihre Organisation genau jetzt zukunftsfähig zu machen.

Satzung und Geschäftsordnung modernisieren und nur 10% der Kosten tragen

Die Coronapandemie zeigt die Notwendigkeit einer digitalen Arbeitswelt. Auch NPOs sind hier in der Pflicht, denn insbesondere Mitgliederversammlungen erfordern meist das Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen.

Eine Änderung der Satzung zur Ermöglichung digitaler Versammlungen hat sich daher noch nie so sehr angeboten wie aktuell – profitieren Sie nicht nur von der gesenkten Umsatzsteuer, sondern auch von unseren Pauschalpreispaketen sowie ggf. sogar von einer Förderung durch das Land Hessen in Höhe von bis zu 15.000 Euro. Geförderte NPOs müssen selbst nur 10% der Kosten beisteuern.

Ausgliederungen und Rechtsformwechsel jetzt angehen

Viele NPOs betreiben zur Zweckverfolgung oder Mittelgenerierung wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die sowohl gemeinnützigkeitsrechtlich wie auch aus Haftungssicht schnell problematisch werden können. Wenn weitere Faktoren wie Mitgliederschwund oder Nachfolgeprobleme ins Haus stehen, ist das Ziel meist klar: die Ausgliederung des Geschäftsbetriebs in eine gesonderte (g)GmbH oder gar der Formwechsel insgesamt.

Aufgrund der damit verbundenen Kosten wird ein solches Projekt oft aufgeschoben. Aktuell ergibt sich durch die Senkung des Umsatzsteuersatzes zumindest eine Ersparnis von 3 Prozentpunkten. Zur weiteren Erleichterung bieten wir Ihnen faire Fixpreisangebote – kommen Sie gern auf uns zu!

Interne Abläufe auf den Prüfstand stellen

Aktuell steht in vielen Organisationen noch immer der Betrieb weitestgehend still. Die verfügbare Zeit sollte genutzt werden, um lange aufgeschobene Maßnahmen wie die Einführung eines (Tax-)Compliance-Management-Systems anzugehen oder die Vertragsbeziehungen sowohl mit eigenen Mitarbeitern als auch externen Dienstleistern und Lieferanten zu prüfen. So starten Sie mit rechtlich top aktuellen Rahmenbedingungen aus der Krise heraus – und sparen bei den Beratungsleistungen noch an der Umsatzsteuer. Sprechen Sie uns jederzeit an.

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Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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