Entscheidungen von Schiedsgerichten können in bestimmten Fällen von den staatlichen Gerichten einer Überprüfung unterzogen werden, wie das Landgericht (LG) Frankfurt a.M. klarstellt.
Punktabzug in Tabelle wegen Pyrotechnik
In dem vom Landgericht (LG) Frankfurt a.M. entschiedenen Fall hatte das Sportgericht des DFB eine Verbandsstrafe über den Abzug von 3 Punkten gegenüber einem Fußballverein verhängt, dessen Anhänger bei mehreren Spielen wiederholt den Spielablauf durch Abbrennen von Pyrotechnik gestört hatten.
Darf LG Frankfurt Entscheidung des Schiedsgerichts überprüfen?
Die inhaltliche Überprüfung der Entscheidung eines Schiedsgerichts ist wegen der Verbandsautonomie grundsätzlich auf Verdachtsfälle von Willkür und grober Unbilligkeit beschränkt. Bei Vereinen mit Aufnahmezwang bzw. einer faktisch überragenden Machtstellung im wirtschaftlichen und sozialen Bereich hingegen gilt eine volle Überprüfbarkeit, ob bei der Entscheidung ein angemessener Ausgleich der beteiligten Parteien gegeben war. Da der DFB durchaus eine überragende Machtstellung im sportlichen Bereich innehat, sah das Gericht die volle Überprüfbarkeit der Entscheidung des Schiedsgerichts als gegeben an.
Ohne Punktgewinn kein unfairer Vorteil durch Regelverstoß
In der Sache entschied das LG, dass der Punktabzug unter Berücksichtigung von Treu und Glauben keinen Bestand haben könne und erklärte die Entscheidung des Schiedsgerichts für unwirksam. Oberste Maxime der Verbandssatzung sei es, den Fußball als fairen Sportwettkampf zu fördern. Vor diesem Hintergrund sei ein Punktabzug nur dann gerechtfertigt, wenn ein wegen Regelverstoßes unfair erlangter Punktvorteil ausgeglichen werden soll. Ein solcher hätte nur vorgelegen, wenn der Verein durch die (von ihm nicht ausreichend verhinderten) Störaktionen einen Vorteil erlangt hätte.
Im vorliegenden Fall hatte die Mannschaft des Vereins die betroffenen Spiele allerdings verloren, so dass kein Punktgewinn und damit kein Vorteil erlangt wurde. Zudem habe sich der Verein im Nachgang um die Verhinderung zukünftiger Vorfälle dieser Art bemüht und zur Aufklärung der Taten und Identifizierung der Täter beigetragen.
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Schiedsgerichte können die staatliche Gerichtsbarkeit ausschließen, wenn die Satzung entsprechende Regelungen vorsieht und sie ihre Tätigkeit entsprechend einer Schiedsordnung ausüben. Vereine und Verbände können so ihre Autonomie auch im mitgliederinternen Streitfall wahren, ohne öffentlich vor Gericht auftreten zu müssen.
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.03.2019, Az. 2-06 O 420/18
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Tags: Verbandsstrafe