DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Sammlungsverbot für Spendensammlung

Die polizeiliche Überwachung einer Spendensammlung ist bei begründetem Verdacht zweckwidriger Verwendung der Spenden rechtlich zulässig. Die Fortführung einer Sammlung kann von Nachweisen über die Verwendung der eingenommenen Spenden abhängig gemacht werden.

Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtfertigt nach Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz im Einzelfall die Überwachung einer Spendensammlung und der zweckentsprechenden Verwendung der Spenden auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Sammlungsgesetzes. Der Schutz der Bevölkerung vor unseriösen Spendenaufrufen mache Kontrollmaßnahmen erforderlich und rechtfertige diese verfassungsrechtlich.

Auch die Überwachung von Spendenaufrufen, die im Internet von außerhalb des Landes befindlichen Personen veröffentlicht werden, sei polizeirechtlich möglich. Maßgeblicher Anknüpfungspunkt sei die Abrufbarkeit der eingestellten Inhalte auch vom Hoheitsgebiet aus, für das die Überwachungsbehörde zuständig sei. Denn auch dort trete eine Gefährdung der Bevölkerung ein.

Im konkreten Fall forderte die „Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier“ Tierschutzvereine auf, Auskünfte über die Verwendung erhaltener Spenden zu erteilen. Konkrete Anhaltspunkte, die für eine nicht ordnungsgemäße Durchführung der Spendensammlung sprachen, führten schließlich zu einem Sammlungsverbot.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschlüsse v. 23. u. 27.06.2008, Az. 7 A 10285/08.OVG; 7 A 10384/08.OVG; 7 B 10618/08.OVG

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *