Der Bundesrat hat am 30.03.2007 Stellung zum Entwurf des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bezogen. Darin geht er über die Vorschläge, die die Bundesregierung vorgelegt hatte, überwiegend noch hinaus.
Unter anderem schlägt der Bundesrat vor:
1. die Übungsleiterpauschale auf ehrenamtliche rechtliche Betreuer auszudehnen, die bisher von § 3 Nr. 26 EStG nicht erfasst werden,
2. den Steuerfreibetrag von 1848 Euro auf 2100 Euro auch in den Fällen des § 3 Nr. 12 S. 2 EStG i.V.m. R 13 Abs. 3 S. 2 und 3 LStR anzuheben (ehrenamtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich, z.B. Freiwillige Feuerwehr, ehrenamtliche Landschaftspfleger, Naturschutzbeauftragte etc.),
3. den Katalog der gemeinnützigen Zwecke (nicht aber den der spendenempfangsberechtigten Zwecke) nicht als abschließend, sondern – wie bisher – als beispielhafte Aufzählung zu behandeln,
4. den im Entwurf neu eingefügten gemeinnützigen Zweck der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu streichen, da ihm keine eigenständige Bedeutung zukomme (siehe zur anderen Ansicht Winheller, DStZ 2007, S. 165 ff.),
5. den Gründungs- und Zustiftungshöchstbetrag für Stiftungen um weitere 250.000 Euro auf 1 Mio. Euro zu erhöhen,
6. die geplante Abzugsfähigkeit von Mitgliedsbeiträgen an Vereine zur Förderung kultureller Einrichtungen auch im Fall der Gewährung von Vergünstigungen durch die geförderte Einrichtungen noch einmal zu überdenken,
7. den Betrag für Kleinspenden von 100 auf 200 Euro zu verdoppeln,
8. in § 63 Abs. 3 AO die Art und Weise, wie die Nachweise über die tatsächliche Geschäftsführung zu erbringen sind (durch eine Gegenüberstelllung der Einnahmen und Ausgaben, durch Tätigkeitsberichte sowie durch Nachweise über die Bildung und Entwicklung der Rücklagen), ausdrücklich zu benennen,
9. die Grenzbeträge in § 64 Abs. 3, § 67a Abs. 1 AO, § 23a Abs. 2 UStG um weitere 5.000 Euro auf 40.000 Euro zu erhöhen.
Hinweis: Dass der Bundesrat überwiegend über die bereits unterbreiteten Vorschläge der Bundesregierung hinausgeht, lässt Gutes für den gemeinnützigen Sektor erwarten. Man darf gespannt sein, wie das Ergebnis der Reformbemühungen letztlich konkret aussehen wird.
Bundesrat Drucksache 117/07 v. 30.03.2007