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Rechtswidrige Hausdurchsuchung – was nun?

Rechtswidrige Hausdurchsuchung – was nun?

Hausdurchsuchung erfolgte rechtswidrig – und nun?

Eine Wohnungsdurchsuchung darf normalerweise nur auf Anordnung eines Ermittlungsrichters erfolgen. Zu diesem Zweck müssen die Gerichte sicherstellen, dass zwischen 6 Uhr morgens und 21 Uhr abends immer ein Richter erreichbar ist. Nächtliche Durchsuchungen stellen allerdings schwierige Sonderfälle dar.

Muss nachts ein Richter bereit stehen?

Ob dazu auch nachts ein Richter zur Verfügung stehen muss, hängt davon ab, ob ein konkreter Bedarf besteht. Ein Bedarf besteht dann nicht, wenn ein Ermittlungsrichter nur „ausnahmsweise“ gebraucht wird. Ob dieser Bedarf besteht, haben die zuständigen Gerichtspräsidien zu entscheiden.

Staatsanwaltschaft kann selbst Durchsuchung anordnen

In Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft auch selbst eine Durchsuchung anordnen. Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung und der Richtervorbehalt für Durchsuchungen gebieten aber eine enge Auslegung solcher Ausnahmefälle.

Ein Ausnahmefall ist beispielsweise bei Gefahr im Verzug anzunehmen. In der Praxis ordnen die Staatsanwaltschaften nächtliche Durchsuchungen jedoch häufig auf Basis einer vermeintlichen Gefahr an, ohne zunächst zu versuchen, einen Richter zu erreichen, da dieser in der Regel zur Nachtzeit sowieso nicht erreichbar ist.

„Gefahr im Verzug“ kein Freifahrtschein

Genau diese Vorgehensweise rügt das Bundesverfassungsgericht in einem entschiedenen Fall. Dort hatte die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts auf Drogenbesitz eine nächtliche Wohnungsdurchsuchung beim Betroffenen eingeleitet, ohne vorher das Gericht anzurufen. Damit der Richtervorbehalt gewahrt bleibt und die Staatsanwaltschaften nicht stets den Ausweg über die „Gefahr im Verzug“ beschreiten können, müssen Gerichtspräsidien zukünftig genau prüfen, ob ein nächtlicher Bereitschaftsdienst erforderlich ist.

Hausdurchsuchung erfolgte rechtswidrig – und nun?

Ordnet der Staatsanwalt also eine nächtliche Durchsuchung an, ohne vorher zumindest den Versuch zu unternehmen, das Gericht zu erreichen, ist die Durchsuchung rechtswidrig. Die Beweise, die die Beamten im Rahmen dieser Durchsuchung sammeln konnten, unterliegen damit vor Gericht unter Umständen einem Beweisverwertungsverbot.

Außerdem können dem Betroffenen Amtshaftungsansprüche gegen die handelnden Beamten zustehen. Durch eine fundierte Prüfung des Vorgehens der Polizei und Staatsanwaltschaft, wie die Beweise beschafft wurden, können Erkenntnisse gewonnen werden, die im Strafverfahren durch den Strafverteidiger zugunsten des Beschuldigten genutzt werden können.

Rechtliche Beratung bei Hausdurchsuchung

Hat eine Hausdurchsuchung bereits stattgefunden oder stehen die Beamten aktuell vor der Tür, um eine Hausdurchsuchung durchzuführen, sollten Betroffene unverzüglich Kontakt mit einem Strafverteidiger aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Zwar lässt sich eine Hausdurchsuchung in der Regel nicht vermeiden, allerdings begehen Betroffene während der Durchsuchungsmaßnahmen häufig Fehler, die sich später kaum oder gar nicht mehr im Strafverfahren korrigieren lassen.

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Frühzeitig Beratung im Wirtschaftsstrafrecht in Anspruch nehmen

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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