„Rechtssicherheit für politische Willensbildung“ heißt die Allianz aus bundesweit tätigen Vereinen und Stiftungen, die sich Anfang Juli gebildet hat und eine Änderung der gemeinnützigen Vorschriften anstrebt. Wesentlicher Auslöser für die Gründung des Aktionsbündnisses war die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland durch das Finanzamt Frankfurt am Main im Jahr 2014.
Vereine und Stiftungen fordern Änderung der Abgabenordnung
In dem Aktionsbündnis haben sich bereits mehr als 40 Vereine und Stiftungen zusammengeschlossen, um eine Änderung der Abgabenordnung und des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu erreichen. Das konkrete Ziel: Die Beteiligung an der politischen Willensbildung soll als ein anerkannter gemeinnütziger Zweck normiert und das Verbot, kommunalpolitische Ziele zu verfolgen, gestrichen werden. Ferner setzt sich das Bündnis für eine Öffnung des Gesetzes für weltweites politisches Engagement ein. Gefordert wird außerdem, dass der Katalog der für die Gemeinnützigkeit unschädlichen Betätigungen erweitert wird: Eine Beteiligung an politischer Willensbildung soll dann für den Status der Gemeinnützigkeit ungefährlich sein.
Gemeinnützigkeit kann rückwirkend aberkannt werden
Bemängelt werden u.a. die fehlende Rechtssicherheit und die unterschiedliche Rechtsauslegung durch die jeweils zuständigen Finanzämter. Dabei sei auch auf die einmal getroffene Einschätzung des jeweiligen Finanzamtes kein Verlass: Die Organisationen erhielten in der Regel Steuerbescheide unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, was zur Folge habe, dass bei einer Nachprüfung der Gemeinnützigkeitsstatus rückwirkend entzogen werde, wenn das Finanzamt seine Einschätzung ändere. Für gemeinnützige Körperschaften könne das existenzgefährdend sein.
Die vorgeschlagenen gesetzlichen Änderungen seien überfällig, weil die Gemeinnützigkeitsvorschriften veraltet seien. Es bestehe ein gesellschaftlicher Konsens, dass die Beteiligung an der politischen Willensbildung gemeinnützig sei.
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Homepage des Aktionsbündnisses
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