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Publizitätsvorschriften für Gemeinnützige reichen aus Sicht der Bundesregierung aus

Anlässlich der kleinen Anfrage eines FDP-Bundestagsabgeordneten wies die Bundesregierung darauf hin, dass nach ihrer Auffassung die bestehenden Vorschriften über Publizität und Rechnungslegung eine ausreichende Transparenz gemeinnütziger Organisationen gewährleisten.

Die Bundesregierung hält am Arbeitsergebnis der Bund-Länder-Gruppe „Stiftungsrecht“ fest, wonach für eine Erweiterung der geltenden Regelungen im Publizitätsgesetz kein Bedarf bestehe. Dies gelte gleichermaßen auch für in anderer Rechtsform verfasste gemeinnützige Einrichtungen wie den Idealverein.

Im Hinblick auf den ansonsten zusätzlich anfallenden Verwaltungsaufwand stelle etwa eine Ausweitung von Rechnungslegungspflichten eine unverhältnismäßige Belastung kleiner und mittlerer Stiftungen dar.

Als zielführend seien Selbstregulierungsmaßnahmen der Nonprofit-Organisationen und ihrer Dachverbände anzusehen. Freiwillig veröffentlichte Geschäftsberichte, Jahresrechnungen und -abschlüsse schafften eine ausreichende Transparenz, „wenn sie aussagekräftig, vergleichbar und verlässlich sind, weil sie nach einheitlichen Standards erstellt und von unabhängigen Stellen geprüft wurden“. Auch Zertifizierungsmaßnahmen wie beispielsweise die Erteilung des Spendensiegels durch das DZI (Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen) machten den Gemeinnützigkeitssektor für die Öffentlichkeit transparenter.

 

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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