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Prospektpflicht für Anbieter von Vermögensanlagen

Mit dem neuen Jahr 2017 sind die letzten Vorschiften des ersten Finanzmarktnovellierungsgesetzes in Deutschland in Kraft getreten. Starke Auswirkungen hat insbesondere die Erweiterung der Prospektpflicht für Anbieter von Vermögensanlagen wie Holz-, Container- oder sonstigen Sachinvestments. Zuvor war für diese lediglich dann die Erstellung eines Prospekts zu den Vermögensanlagen vorgeschrieben, wenn der Anbieter dem Anleger entweder eine Verzinsung und Rückzahlung anbot oder alternativ mit der Investmentmöglichkeit einen vermögenswerten Barausgleich gegen die zeitweise Überlassung von Geld gewährte. Nach den neuen Regelungen reicht es nun bereits aus, wenn ein solcher vermögenswerter Barausgleich auch nur in Aussicht gestellt wird.

Gesetzgeber schließt letzte Regulierungslücken

Der Gesetzgeber will mit dieser Neuerung nach einigen schlechten Erfahrungen mit prospektfreien Angeboten am Kapitalmarkt auch die letzten Schlupflöcher für die Anbieter von Vermögensanlagen schließen und sicherstellen, dass jeder Anleger einen Prospekt zu seiner Geldanlage hat, dem er alle Informationen über die Anlage, den Anbieter, die Chancen und Risiken entnehmen kann. Unternehmen, die sich mit Anlegergeldern refinanzieren wollen, müssen daher nun in nahezu allen Fällen für ihre Investitionsangebote Verkaufsprospekte erstellen und sie vor dem öffentlichen Angebot an die Anleger von der zuständigen Aufsichtsbehörde (BaFin) billigen lassen. Dies gilt sowohl für deutsche als auch für ausländische Unternehmen, die die Investitionskraft deutscher Anleger für sich nutzen wollen.

WINHELLER berät Anbieter von Vermögensanlagen

Die Prospekterstellung für Kapitalmarktangebote sollte stets durch kompetente Berater rechtlich begleitet werden. WINHELLER hat auf diesem Gebiet die nötige Expertise und Erfahrung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung öffentlicher Angebote von Vermögensanlagen in Deutschland. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterlesen:
Finanzmarktnovellierungsgesetz verschärft Vermögensanlagengesetz ab dem 31. Dezember 2016
Erstellung von Verkaufsprospekten: Fallstricke vermeiden

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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