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Petitionsausschuss für eine Anhebung der Vergütung ehrenamtlicher Betreuer

Der Petitionsausschuss des Bundestages spricht sich für eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung sowie des Steuerfreibetrages für ehrenamtliche Betreuer „im Rahmen des finanziell Machbaren“ aus.

Ehrenamtliche Betreuer erhalten seit 2004 323 Euro/Jahr als Aufwandsentschädigung pro Betreuungsfall. Seit 2011 sind Aufwandsentschädigungen für Betreuer außerdem bis zu einem Betrag von bis zu insgesamt 2.100 Euro/Jahr steuerfrei. Dem Petitionsausschuss scheint nun eine Anhebung der Aufwandsentschädigung vorzuschweben, ohne dass er konkrete Zahlen nennt. Ob es darüber hinaus auch zu der vom Petitionsausschuss geforderten Anhebung des Steuerfreibetrages kommt, ist allerdings überaus fraglich, da der Freibetrag erst kürzlich angehoben wurde. Der Petitionsausschuss ist insoweit offensichtlich von der alten Rechtslage ausgegangen.

Petitionsausschuss, Presseerklärung v. 08.02.2012.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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