Ein angemessenes Gehalt ist wichtig – so viel ist klar. Wenn aber das Gehalt eines Geschäftsführers einer NPO überhöht ist, kann das schnell zu Ärger mit dem Finanzamt und unter Umständen sogar zum Entzug der Gemeinnützigkeit führen. Der möglichen Konsequenzen sollten sich die Verantwortlichen in einer NPO bewusst sein.
Entzug der Gemeinnützigkeit: Finanzielle Folgen
Bei überhöhten Gehältern liegt eine Mittelfehlverwendung vor, die zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt führt. Das hat für die NPO unmittelbare finanzielle Folgen, denn sie muss möglicherweise hohe Steuernachzahlungen leisten. Außerdem verlieren NPOs mit dem Verlust ihrer Gemeinnützigkeit meist das Recht, staatliche Zuschüsse zu beantragen. Bereits gewährte Zuschüsse fordert die öffentliche Hand gegebenenfalls zurück. Und schließlich ist ein Einbruch der Spendeneinnahmen sehr wahrscheinlich. Denn die Spender können ihre Zuwendungen im Rahmen der Steuererklärung nur geltend machen, wenn der Spendenempfänger gemeinnützig ist.
Persönliche Haftung und strafrechtliche Ermittlungen
In der Regel werden die Finanzämter versuchen, die Vorstände und Geschäftsführer auf ausstehende Steuernachzahlungen in Haftung zu nehmen. Und auch die NPO selbst sollte gegen die Verantwortlichen vorgehen, um in Zukunft nicht erneut den Verlust der Gemeinnützigkeit zu riskieren. Im tatsächlichen Insolvenzfall drohen zudem Schadensersatzklagen des Insolvenzverwalters. In besonders schweren Fällen können die NPO und ihr Leitungspersonal auch strafrechtlich sanktioniert werden, die NPO insbesondere auf der Grundlage des künftigen Verbandssanktionengesetzes, das Leitungspersonal beispielswese wegen Untreue oder Steuerhinterziehung.
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Sicherheit, Prävention und Optimierung durch Gehaltsgutachten
Damit es möglichst gar nicht erst zum Streit mit dem Finanzamt kommt, sollten NPOs einen Anwalt für Gemeinnützigkeitsrecht mit der Erstellung eines Gehaltsgutachtens beauftragen. Die Vorteile:
- Das Gehaltsgutachten bietet Sicherheit, da es die Angemessenheit des Gehalts finanzamts- und gerichtsfest dokumentiert. Böse Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung oder Betriebsprüfung sind somit ausgeschlossen.
- Es dient außerdem der Prävention: Je früher ein unangemessenes Gehalt aufgedeckt wird, umso eher können durch geeignete Gegenmaßnahmen potenzielle Schäden so gering wie möglich gehalten werden – bevor das Finanzamt hellhörig wird.
- Das Gutachten hilft zudem bei der Optimierung des Gehalts, da es aufzeigt, ob und bis zu welcher Höhe NPOs ihr Geschäftsführergehalt erhöhen können, ohne dabei ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen. Damit haben sie beim Kampf um das qualifizierteste Personal die besten Karten. Denn Gutes tun und Geld verdienen muss kein Widerspruch sein.
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