Im Zuge der Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung vom 21.04.2008 hat das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Mustersatzung für gemeinnützige Vereine, Stiftungen, geistliche Genossenschaften und Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechtes veröffentlicht.
Die Mustersatzung – dies stellt das BMF ausdrücklich klar – umfasst nur die nach Auffassung der Finanzverwaltung notwendigen Bestimmungen in Bezug auf die Frage der steuerlichen Behandlung (Gemeinnützigkeitsstatus). Auf den organisatorischen Aufbau, die Rechte und Pflichten der einzelnen Organe und individuelle Anforderungen an die Verfasstheit der jeweiligen Einrichtung kann die Mustersatzung dagegen naturgemäß nicht eingehen. Sie dient daher nur als Richtschnur, die eine eingehende anwaltliche Beratung nicht ersetzen kann.
Bundesfinanzministerium, Änderung des AEAO vom 21.04.2008, Az. IV C 4 – S 0171/07/0038