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Netflix muss Preiserhöhungen in AGB begründen

Netflix muss Preiserhöhungen in AGB begründenPreisanpassungsklauseln müssen von Kostenerhöhungen abhängig gemacht werden. Dies entschied das Kammergericht Berlin und gab damit der Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. statt, die sich gegen eine solche Klausel des Streaminganbieters Netflix wandte.

Unangemessene Benachteiligung der Kunden

Die umstrittene in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix enthaltene Klausel lautet:

„Änderungen am Preis und Abo-Angebot.
Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern. Sie werden jedoch mindestens 30 Tage vor deren Inkrafttreten über jegliche Änderungen an Preisen und unserem Abo-Angebot informiert.“

Dies eröffne Netflix laut Gericht einen unangemessenen Erhöhungsspielraum, der es dem Unternehmen erlaube, ohne Angabe von Gründen seine Mitgliedsbeiträge nach Belieben anzuheben. Auch der Umstand, dass Kunden mindestens 30 Tage vor der Erhöhung informiert werden würden, beschwichtigte das Kammergericht nicht. Vielmehr sieht das Gericht hierin eine unangemessene Benachteiligung des Kunden.

Umformulierung wohl nicht ausreichend

Netflix kündigte an, gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil vorgehen zu wollen, änderte als erste Reaktion jedoch dennoch die entsprechende Klausel:

„Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern. Jegliche Änderungen an Preisen und Ihrem Abo-Angebot werden jedoch nicht vor dem Ablauf von 30 Tagen nach der Benachrichtigung an Sie in Kraft treten.“

Die bloße Umformulierung der inhaltlich gleichlautenden Klausel wird den Anforderungen des Kammergerichts jedoch nicht gerecht und dürfte daher einer erneuten gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind juristisch einwandfrei zu formulieren

Es zeigt sich, dass auch internationale Großkonzerne über die Fallstricke des deutschen Zivilrechts stolpern können. Sämtliche in Allgemeinen Geschäftsbedingungen formulierten Klauseln sind unbedingt einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen. Gerne beraten unsere Experten dazu!

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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