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Mineralsalztherapie nach Dr. Schüssler nicht steuerbegünstigt

Körperschaften, die sog. Mineralsalztherapien fördern, sind nicht gemeinnützig.

Die Finanzverwaltung hat bekannt gegeben, dass „biochemische Gesundheitsvereine“ nicht wegen Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 AO) als gemeinnützig anerkannt werden können. Bei der von diesen Körperschaften geförderten Mineralsalztherapie handle es sich nicht um eine eigenständige Therapierichtung.

OFD Frankfurt, Verfügung v. 02.04.2009, Az. S 0171 A – 176 – St 53

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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