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MiCAR: Die neue EU-Verordnung für Kryptowerte

MiCAR und Kryptowerte

Die sogenannte MiCA-Verordnung (Markets in Crypto Assets Regulation – MiCAR) wird voraussichtlich ab 2024 europaweit den Handel mit Kryptowerten regulieren.

Die MiCAR schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen in der EU für den Umgang mit Kryptowerten im Wettbewerb, für die Nachverfolgung von Transfers zur Vermeidung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung und für den Verbraucherschutz. 

Bedeutung der MiCAR für Kryptoemittenten und Krypodienstleister

Emittenten von Kryptowerten müssen künftig detaillierte Informationen zum Emittenten und zum ausgegebenen Kryptowert in einem Whitepaper veröffentlichen. Anders als das Wertpapierprospekt ist dieses im Vorfeld aber nicht der Finanzaufsicht vorzulegen und von dieser daher auch nicht zu genehmigen. Zudem unterliegen Kryptowerte den Regelungen zum Machtmissbrauch: Insiderhandel und Marktmanipulation mit Kryptowerten sind untersagt.

Künftig wird in ganz Europa der Handel mit Kryptowerten erlaubnispflichtig. Die Erteilung der Erlaubnis und ihr Fortbestand sind an die Einhaltung bestimmter qualifizierter Organisations- und Verhaltenspflichten gebunden. 

Bedeutung der MiCAR für Anlageberater

Unternehmen, die die erlaubnispflichtige Anlageberatung erbringen, haben künftig bei dem Anleger eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen, und sie müssen ihm die Risiken der Anlage offenlegen. Zum Nachweis hierfür haben sie bestimmte Aufzeichnungspflichten einzuhalten sowie ein Konfliktmanagement zu etablieren.

EU-Passporting mit MiCAR-Erlaubnis

Im Gegenzug wird das sogenannte EU-Passporting eingeführt. Wer eine MiCAR-Erlaubnis in einem Mitgliedstaat hat, kann künftig in ganz Europa tätig werden.

Kryptowerte im Sinne der Verordnung

Unter die Definition der MiCAR fallen Kryptowährungen sowie Utility-Token und Stable Coins. Nicht erfasst sind Wertpapiere im Sinne der MiFID 2, E-Geld und Non-Fungible Token (NFT).

Handlungsbedarf durch die MiCAR

Unternehmen, die über eine Lizenz verfügen, sollten zeitnah abklären,

  • ob und inwieweit sie ihre Lizenz und ihre Prozesse an die Regelungen der MiCAR anzupassen haben und
  • ob und inwieweit sie das EU-Passporting nutzen und die Voraussetzungen hierfür herbeiführen wollen.

Unternehmen, die die erlaubnispflichtige Anlageberatung erbringen, sollten zeitnah prüfen, ob und in welchem Umfang sie ihren Beratungs- und Dokumentationsaufwand an die Anforderungen der MiCAR auszurichten haben, und sich darauf vorbereiten, ihre Anlageberater rechtzeitig zu schulen.

Unser Beratungsangebot zur MiCAR-Lizenz

Gern unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur MiCAR-Lizenz und zum Handel von Kryptowerten. Wir

  • überprüfen Ihr Geschäftsmodell und passen es ggf. an,
  • führen das Lizenzverfahren für Sie durch,
  • führen die Voraussetzungen des EU-Passportings herbei und
  • übernehmen die Konzeption und Unterstützung der Etablierung der Organisations- und Verhaltenspflichten nach MiCAR.

Kommen Sie gern mit Ihren Fragen auf uns zu! Sie erreichen uns am einfachsten über info@winheller.com oder 069 76 75 77 80.

Weiterlesen:
MiCA: Regulierung von E-Geld-Token
Bitcoin, Blockchain und virtuelle Währungen

Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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