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MiCA: Umfassende EU-Kryptoregulierung auf dem Weg

EU-Parlament debatiert MiCA

Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben am 30.06.2022 eine vorläufige Einigung über eine umfassende Kryptoregulierung erzielt. Die Einigung muss nun noch vom Rat und vom Europäischen Parlament abgesegnet werden. Selbst wenn heute noch nicht sicher ist, dass der vorliegende Vorschlag auch eins zu eins umgesetzt werden wird, ist doch klar, wohin die Reise geht.

Im folgenden Beitrag stellen wir vor, was es mit der geplanten Kryptoregulierung namens MiCA auf sich hat.

Regulierung: Fluch oder Segen?

Während für einige eingefleischte Kryptofans das Wort Regulierung wie ein Angriff auf die Krypto-Grundfeste wirkt – immerhin sind Kryptowährungen staatsfern und bankenunabhängig konzipiert und eine staatliche Regulierung von Kryptos passt so gar nicht in dieses Bild –, meinen wir, dass die Regulierungsinitiative äußerst positiv für den Kryptomarkt ist. Sie wirkt wie ein Ritterschlag für die Kryptoszene. Mit dem einheitlichen Regulierungsrahmen erkennt die EU die große Bedeutung der neuen Anlageklasse Krypto und ihrer Dienstleister und Akteure ausdrücklich an. Sie schafft Vertrauen – und nichts ist so wichtig für eine neue Technik und ein funktionierendes Bezahlwesen wie Vertrauen in seine Seriosität und Stabilität.

Skandale und Skandälchen – Ende des Wilden Westens

Diverse milliardenschwere Scams (z.B. OneCoin rund um Ruja Ignatova; PlusToken; BitConnect), Skandale und Hacks (z.B. der Savedroid-ICO, Mt. Gox), aber auch der kürzliche Kurssturz um nahezu 100% des angeblichen Stablecoins TerraUSD zeigen, wie bitter nötig der Kryptomarkt ein Mindestmaß an Regulierung hat – sie ist im Interesse der Verbraucher und Anleger, aber auch insbesondere im Interesse des Kryptomarktes selbst.

Schwarze Schafe können so früher erkannt und vom Markt ausgeschlossen werden, zukunftsfähige Initiativen wiederum bekommen Zugang zu dringend nötigen Finanzierungsmitteln. Bruno Le Maire, der französische Wirtschaftsminister bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, dass die „Verordnung (…) dem Wilden Westen, der bei Kryptowerten herrscht, ein Ende setzen [wird]“.

Genau darum geht es. Nur in einem regulierten Umfeld kann der Kryptomarkt weiter wachsen und gedeihen, nur in einem stabilen Umfeld werden weitere professionelle und institutionelle Anleger in den Markt einsteigen.

Was ist MiCA?

MiCA ist die Abkürzung für „Markets in Crypto Assets“ bzw. „Märkte für Kryptowerte“. Die Initiative ist Teil eines noch viel umfassenderen EU-Pakets zur Digitalisierung des Finanzwesens.

Der neue rechtliche Rahmen wendet sich vor allem an Emittenten von Kryptowerten inklusive Stablecoins sowie an Anbieter von Kryptodienstleistungen, wie Handelsplätze und Walletbetreiber.

Ziel von MiCA ist es, Innovation und die Einführung neuer Finanztechnologien zu fördern und gleichzeitig Kryptoanleger zu schützen und die Finanzstabilität sicherzustellen. Der klare rechtliche Rahmen soll die Kryptobranche unterstützen – und zwar europaweit durch ein EU-weites einheitliches Regelwerk. Einzelne Mitgliedstaaten hatten bisher zwar schon nationale Regelungen geschaffen. An einer EU-weiten Regelung fehlte es aber bislang.

Anlegerschutz und Haftung für Schäden von Kryptogeschäften

Viele Kryptoanleger können ein Lied davon singen: Ein Hack und mit einem Mal sind sämtliche Coins und damit nicht selten viel Geld verloren. Vor allem dann, wenn die Börse, über die der Anleger gehandelt hat, im Ausland sitzt (z.B. Mt. Gox in Japan), ist guter Rat teuer.

MiCA verpflichtet Anbieter von Kryptodienstleistungen, wie Handelsplätze und Walletanbieter, daher, strenge Vorschriften zum Schutz der Kundenwallets zu erfüllen. Gehen Kryptos von Investoren verloren, sind die Anbieter künftig außerdem schadensersatzpflichtig.

Nicht verborgen geblieben ist dem Verordnungsgeber auch, dass der Kryptomarkt in den letzten Jahren ein El Dorado für Insidergeschäfte war. MiCA führt daher auch dringend notwendige Regelungen zum Thema Marktmanipulation und Insidergeschäfte ein.

Spezialfall: Stablecoins

Speziell Investoren, die auf Stablecoins setzen, genießen künftig mehr Schutz. Emittenten von Stablecoins müssen künftig ausreichende liquide Reserven zur Verfügung stellen und Stablecoininvestoren einen jederzeit ausübbaren Anspruch auf Umtausch der Coins einräumen. Beaufsichtigt werden alle Stablecoinemittenten, deren Sitz in der EU liegen muss, von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA. 

Zulassung für Kryptodienstleister

Kryptodienstleister, die in der EU aktiv werden möchten, benötigen künftig eine entsprechende Zulassung der nationalen Behörden – in Deutschland also der BaFin.

Bekämpfung der Geldwäsche

Die Bekämpfung der Geldwäsche ist nicht unmittelbarer Regelungsgegenstand von MiCA. Stattdessen existieren parallele EU-Verfahren, die sich des Themas Geldwäsche und Krypto angenommen haben. Die EBA wird in MiCA allerdings damit beauftragt, ein öffentliches Register der nicht konformen Anbieter von Kryptodienstleistungen zu führen. Dienstleister, die nicht GWG-konform agieren, droht damit ein öffentliches „Naming and Shaming“.

Beratung zu MiCA durch Anwalt

Transparenz in Sachen Stromverbrauch

Bitcoin Mining ist eine stromfressende Angelegenheit. Proof of Work (PoW) ist daher seit langem in der Kritik. Ein generelles Verbot von PoW, das von der Kryptoszene befürchtet wurde, wird es mit MiCA dennoch nicht geben. Stattdessen setzt der Verordnungsgeber auf Transparenz und verpflichtet die Kryptoakteure dazu, in standardisierter Form Informationen über ihren ökologischen und klimatischen Fußabdruck vorzulegen. Für den Marktteilnehmer wird so auf einen Blick deutlich werden, welche Projekte welche Umweltauswirkungen haben.

Die Europäische Kommission wird durch MiCA außerdem verpflichtet, in den nächsten zwei Jahren einen Bericht über die Umweltauswirkungen von Kryptowerten vorzulegen.

Der europäische Verordnungsgeber setzt also zunächst noch auf die Selbstregulierung des Marktes. Über kurz oder lang dürften sich diejenigen Kryptowerte durchsetzen, die einen akzeptablen ökologischen Fußabdruck hinterlassen. Als bestes Beispiel dient hier die DeFi-Plattform Ethereum, die sich auf dem Weg von PoW zu PoS (Proof of Stake) gemacht hat uns somit den Energieverbrauch um rund 99 Prozent reduziert. Stromfresser dürften es hingegen langfristig schwer haben.

NFTs nicht Gegenstand von MiCA

NFTs werden von MiCA bewusst (noch) nicht erfasst. Die Europäische Kommission ist allerdings bereits beauftragt, sich auch den NFT-Markt näher anzusehen und ggf. Regulierungsregelungen für den NFT-Markt, der in den letzten Jahren ebenfalls von dem einen oder anderen Skandal und Scam heimgesucht wurde und wird, auszuarbeiten.

WINHELLER berät zur Kryptoregulierung und -besteuerung

Sie haben Fragen zur Regulierung Ihres Krypto- oder NFT-Vorhabens oder zum Thema Krypto/NFT und Steuern? Melden Sie sich gerne bei uns. Sowohl für Regulierungsfragen als auch für sämtliche Steuerfragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Experten gern zur Verfügung. Kommen Sie jederzeit auf uns zu!

Offizielle Pressemeldung des Rates der EU:
https://www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/2022/06/30/digital-finance-agreement-reached-on-european-crypto-assets-regulation-mica/

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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