DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Mehr Teilnehmer durch Digitalisierung der Mitgliederversammlung

Digitalisierung der Mitgliederversammlung

Machtverschiebung bei virtueller Mitgliederversammlung?

Nach den ersten Erfolgen bei virtuellen Mitgliederversammlungen überlegen immer mehr Großvereine und Verbände, ihr jährliches Event auf digitale Beine zu stellen. Die elektronische Durchführung bietet zahlreiche Chancen, Kosten zu senken und die Teilhabe der Mitglieder zu stärken. Doch gerade Letzteres scheint bei manchem Verein für Bedenken zu sorgen.

Digitale Versammlungen sind wegen Corona notwendig

Die Coronapandemie scheint angesichts steigender Fallzahlen und stetig neu hinzukommender Risikogebiete noch längst nicht überstanden zu sein. Vereine sollten spätestens jetzt die Umstellung ihrer Mitgliederversammlung auf Ersatzformate prüfen. Besonders geeignet ist hierfür die virtuelle Durchführung, bei der alle Mitglieder via Webstream den Redebeiträgen folgen können. Die Möglichkeit von Wortmeldungen und geheimen Abstimmungen darf hierbei allerdings nicht unter den Tisch fallen.

Virtuelle Mitgliederversammlung stellt Neuland dar

Die allerwenigsten Vereine sehen in ihrer Satzung die (ggf. teilweise) Durchführung virtueller Versammlungen vor oder haben gar Erfahrung damit. Aktuell ist die elektronische Versammlung aufgrund des sog. Covid-19-Gesetzes zwar auch ohne ausdrückliche Satzungsregelung möglich – doch viele Detailfragen bleiben durch das Gesetz unbeantwortet und sind unter Fachleuten umstritten.

Letztendlich werden immer wieder die Gerichte über einzelne Streitpunkte entscheiden müssen. Gut beraten ist daher aktuell derjenige, der die Versammlung möglichst rechtssicher durchführt und insbesondere sämtliche Mitgliederrechte wahrt. Das ist weder mit jeder beliebigen Software möglich, noch ohne professionelle Unterstützung ratsam – die virtuelle Versammlung ist tatsächlich Neuland.

Gefahr von Beschlussanfechtungen?

Die technischen Hürden sollten allerdings nicht überbewertet werden. Wer etwa Beschlussanfechtungen wegen abgestürzter Mitglieder-PCs fürchtet oder eine mittelbare Diskriminierung (älterer) Mitglieder ohne Internetaffinität vermutet, wird die Intention des Gesetzgebers auf seiner Seite wissen: Durch die ausdrückliche Zulassung der elektronischen Teilnahme dürfen derlei Hindernisse nicht zur Unwirksamkeit von Beschlüssen führen.

Letztlich ist auch bei einer Präsenzversammlung nicht der Verein dafür verantwortlich, dass tatsächlich alle Mitglieder zur Versammlung erscheinen können, etwa indem sie mit dem Vereinsbus an der Haustüre abgeholt werden. Nur die zumutbare Möglichkeit der Teilnahme muss ermöglicht werden – und das ist angesichts der bereits fortgeschrittenen Digitalisierung weitgehend der Fall, auch wenn in Einzelfällen das Tablet des Enkels herangezogen werden muss.

Erweiterte Teilhabemöglichkeit sorgt teilweise für Bedenken

Doch neben rechtlichen und technischen Risiken scheinen einige Vereine eine ganze andere Folge der elektronischen Teilnahme zu fürchten: Die möglicherweise größere Teilhabe durch diejenigen Mitglieder, die aufgrund weiter Anreise oder terminlicher Schwierigkeiten meist nicht zu Präsenzversammlungen erscheinen können. In manch einem Großverein zittert man vor einer Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse, da nun auch die sonst zu Hause gebliebenen Oppositionellen ihre Stimme erheben könnten. Diese Möglichkeit besteht angesichts der erleichterten Teilnahmebedingungen bei einer virtuellen Durchführung tatsächlich. Doch ob man dies als Gefahr sieht oder vielmehr als Chance zu mehr gelebter Demokratie begreift, bleibt jeder NPO selbst überlassen.

Jetzt digitalisierte Mitgliederversammlung in Satzung verankern

Corona hin oder her – die Digitalisierung wird auch vor Großvereinen und Verbänden nicht Halt machen, die aktuelle Krise führt nur die Notwendigkeit vor Augen. Die Krise als Chance zu nutzen lautet daher die Devise. Wir empfehlen allen Vereinen, die Möglichkeiten der aktuellen Situation aufzugreifen und virtuelle Mitgliederversammlungen auch für die Zukunft in der Satzung zu verankern. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Kostenloses Webinar: Digitale Mitgliederversammlung am 26.08.2020

Weiterlesen:
Coronavirus: 6 dringende Fragen zur Mitgliederversammlung
Rundum-Sorglos-Paket für digitale Mitgliederversammlungen
Unsere Beratungspauschalen für Ihre virtuelle Mitgliederversammlung

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *