Der neue Medienstaatsvertrag (MStV) soll den Rundfunkstaatsvertrag zum 31.12.2020 ablösen. Er wird derzeit ausgiebig diskutiert, da er eine weitere Erhöhung der Rundfunkgebühren vorsieht. Darüber hinaus bringt er aber zahlreiche neue Pflichten für private, bundesweit tätige Rundfunkbetreiber mit sich. Unter anderem statuiert der Medienstaatsvertrag eine Pflicht für private Anbieter, der katholischen und evangelischen Kirche sowie den jüdischen Gemeinden auf Wunsch angemessene Sendezeit für die Übertragung religiöser Sendungen einzuräumen. Ein entsprechendes Recht für islamische Gemeinden fehlt.
Muslime müssen ihr Recht auf Sendezeit im privaten Rundfunk einfordern
Die Länder übergehen damit die über fünf Millionen Muslime in Deutschland. Dies ist ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes. Vertreter muslimischer Gemeinden sollten daher entscheiden, ob sie eine Repräsentation ihrer Religion im bundesweiten Rundfunk wünschen. Dann gilt es bereits heute zu prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, um den Anspruch auf Sendezeit notfalls gerichtlich durchzusetzen.
WINHELLER berät bei Durchsetzung von Anspruch auf Sendezeit im privaten Rundfunk
Gerne beraten wir Sie als muslimische Gemeinde dazu, wie Sie Ihren Anspruch auf Sendezeit gegenüber dem privaten Rundfunk geltend machen können. Sollte es dabei zu keiner gütlichen Verständigung kommen, vertreten wir Sie auch gerichtlich, um Ihre verfassungsmäßigen Rechte zu verteidigen.
Weiterlesen:
Verletzung der Religionsfreiheit? Handschlag verweigert – keine Einbürgerung für muslimischen Oberarzt
Religionsfreiheit: Islamische Gemeinden können Muezzinruf beantragen
Es wäre besser die Abschaffung der Pflichtsendezeiten für Religionen abzuschaffen. Wir sind doch nicht mehr im Mittelalter.
Ja, auch das wäre eine Idee. Die aktuellen Verhandlungen gehen allerdings in eine andere Richtung. Beste Grüße