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Maßnahmenpaket III: Das können Privatpersonen und Unternehmen erwarten

Geldscheine auf einem Laptop

Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket beschlossen, das eine Summe von 65 Milliarden Euro umfasst. Hier fassen wir die wichtigsten Beschlussfassungen zusammen:

Abschöpfung hoher Zufallsgewinne von Stromproduzenten

Der Anreiz zum Energiesparen soll erhalten bleiben. Infolgedessen hat sich die Koalition zunächst darauf geeinigt, die erwarteten hohen Preissteigerungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen im Bereich des Energieverbrauchs abzufedern.

Dies soll durch Abschöpfung hoher Zufallsgewinne von Stromproduzenten realisiert werden. In der Politik wurde schon früher über eine Übergewinn-Besteuerung diskutiert, die (eigentlich) auf Produzenten und Händler fossiler Energien abzielen sollten, die ihren Hauptsitz überwiegend im Ausland haben. Nun gelangen durch das Maßnahmepaket allerdings ebenso Firmen oder Personen ins Fadenkreuz, die Wind- oder Solarstrom erzeugen.

Grund hierfür ist das europäische Strommarktdesign bzw. das sog. Merit-Order-Prinzip. Hiernach bestimmt das teuerste für die aktuelle Stromerzeugung benötigte Kraftwerk  –  aktuell sind das Gaskraftwerke –  den Preis für Strom. Eigentlich sollten dadurch Produzenten von Ökostrom begünstigt werden, weil sie die niedrigsten Produktionskosten haben. Da sich die Produktionskosten für die meisten Stromproduzenten jedoch nicht ändern, fallen dabei ebenfalls bei Produzenten erneuerbarer Energien erhebliche Mehreinnahmen als „Zufallsgewinne“ an.

Eben dieses Anreizsystem wäre unsinnig, wenn der Höchstpreis zu sehr nach oben schießt, so die Bundesregierung. Allerdings wird entgegengehalten, dass derjenige, der am billigsten produziert, bei der Festsetzung einer Preisgrenze, ab der Zufallsgewinne abgeschöpft werden, immer noch den größten Profit habe.

Kurzum: Im Ergebnis wurde aus der diskutierten Steuer eine Abgabe gemacht, die den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

Verschiebung der CO2-Preiserhöhung

Weiterhin wird die Anfang 2023 anstehende Erhöhung des CO2-Preises um ein Jahr verschoben. Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe wie bspw. Benzin, Diesel, Heizöl oder Erdgas wäre zum 01.01.2023 um fünf Euro pro Tonne gestiegen.

Erhöhung des Kindergelds sowie -zuschlags

Zum 01.01.2023 soll das Kindergeld für die ersten drei Kinder je 238 Euro für insgesamt zwei Jahre betragen. Des Weiteren wird  –  ebenfalls zum 01.01.2023 –  der Höchstbetrag des Kinderzuschlags auf 250 Euro erhöht. Dies soll bis zur Einführung der Kindergrundsicherung gelten.

Einmalzahlung für Studierende bzw. Fachschüler und Rentner

Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten eine abgabenfreie Einmalzahlung i.H.v. 200 Euro. Wie diese Auszahlung effizient durchgeführt werden kann, wird mit den Ländern beraten.

Außerdem erhalten Rentnerinnen und Rentner über die Deutsche Rentenversicherung zum 01.12.2022 eine einkommensteuerpflichtige Energiepreispauschale i.H.v. 300 Euro.

Einführung des Bürgergelds sowie Erweiterung und Erhöhung des Wohngelds

Das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden zum 01.01.2023 durch das Bürgergeld abgelöst, das auf 500 Euro erhöht wird. Die Inflation wird bei der Anpassung berücksichtigt.

Ebenso zum 01.01.2023 soll es die wohl größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands geben. Dadurch sollen zum einen deutlich mehr Geringverdienende ein höheres Wohngeld bekommen. Zum anderen soll der Kreis der Berechtigten auf zwei Millionen Bürgerinnen und Bürger erweitert werden.

Empfänger von Wohngeld sollen überdies während der Heizperiode von September bis Dezember 2022 einmalig einen zweiten Heizkostenzuschuss erhalten. Für eine Person sind 415 Euro, für zwei 540 Euro und für jede weitere zusätzliche 100 Euro geplant.

Anhebung der Midi-Job-Grenze auf 2.000 Euro und Verlängerung des Kurzarbeitergelds

Dass die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) zum 01.10.2022 von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben wird, wurde bereits gesetzlich geregelt. Diese soll allerdings ab dem 01.01.2023 nunmehr auf 2.000 Euro angehoben werden.

Weiterhin werden die Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus verlängert, um Sicherheit für Unternehmen und Beschäftigte zu schaffen.

Weitere und weitergeltende Maßnahmen

Darüber hinaus sorgen folgende Maßnahmen (weiterhin) für weitere finanzielle Entlastungen bzw. Sicherheiten:

  1. Die sog. Doppelbesteuerung hinsichtlich der Rente soll abgeschafft werden. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler können ab dem 01.01.2023 –  also zwei Jahre früher als geplant – ihre Rentenbeiträge voll absetzen.
  2. Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf sieben Prozent wird verlängert.
  3. Bis Ende März 2024 wird für den Gasverbrauch statt des normalen Steuersatzes (19 Prozent) der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten.
  4. Energieintensive Unternehmen werden mit einem Programm unterstützt. Daneben werden die bestehenden Maßnahmen bis zum Jahresende verlängert und inhaltlich erweitert. Die Strompreisbremse soll ebenso für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Versorgertarif greifen. Daneben werden insbesondere weiterhin Unternehmen bei Investitionen unterstützt, ihre Energieversorgung effizienter zu gestalten und umzustellen.
  5. Die Homeoffice-Pauschale, die zunächst für die Jahre 2020, 2021 sowie 2022 galt, wird entfristet und verbessert. Somit wird pro Homeoffice-Tag ein Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer von fünf Euro (max. 600 Euro pro Jahr) möglich. Auch Familien, die über kein separates Arbeitszimmer verfügen, werden entlastet.
  6. Der Arbeitnehmerpauschalbetrag bei der Einkommensteuer ist um 200 Euro auf 1.200 Euro angehoben worden. Hierdurch können Beschäftigte ihre Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung ohne Belege pauschal i.H.v. 1.200 Euro geltend machen.
  7. Die Entfernungspauschale für Fernpendler ist bis 2026 befristet von 35 Cent auf 38 Cent erhöht worden (ab dem 21. Kilometer).

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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