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Rewards aus Liquidity Mining in der Steuererklärung

Auf dezentralisierten Finanzmärkten (DeFi) haben Kryptoinvestoren eine Vielzahl an Möglichkeiten, mit ihren Kryptowährungen Renditen zu erzielen. Eine der populärsten Möglichkeiten stellt das Liquidity Mining dar.

Wie funktioniert Liquidity Mining?

Das Liquidity Mining zeichnet sich vereinfacht gesagt dadurch aus, dass Nutzer durch die Bereitstellung von Kryptowährungen für eine dezentrale Börse (DEX) als Gegenleistung eine Belohnung („Reward“) erhalten.

Konkret geben Kryptoinvestoren hierfür stets zwei Kryptowährungen als Handelspaar (z.B. BTC/DFI) in den Liquiditätspool einer dezentralen Börse. Als Gegenleistung erhalten sie für die Bereitstellung der Liquidität in Gestalt der Kryptowährungen unter anderem Tokens (Rewards) ausgeschüttet. Dabei können Investoren ihre Kryptowährungen zu jeder Zeit wieder aus dem Liquiditätspool entnehmen.

Welcher Steuersatz gilt für Rewards aus Liquidity Mining?

Allem voran – ganz unabhängig vom Liquidity Mining – stellt sich die grundlegende Frage, ob Gewinne und Verluste von Kryptowährungen überhaupt besteuert werden dürfen. Diese Fragestellung beschäftigt bereits die ersten Gerichte, jedoch steht eine Entscheidung bislang noch aus. Bis dahin sollten Kryptoinvestoren ihre Gewinne immer gegenüber dem Finanzamt erklären.

Die steuerliche Einordnung der ausgezahlten Rewards durch das Liquidity Mining stellt dabei Kryptoinvestoren regelmäßig vor große Herausforderungen. Denn wie bei so vielen Themen in der DeFi-Welt ist auch beim Liquidity Mining die steuerliche Beurteilung nach wie vor weitestgehend unklar.

Während man gute Gründe dafür finden kann, die erhaltenen Belohnungen aus dem Liquidity Mining ähnlich wie Zinseinkünfte als Kapitaleinkünfte einzuordnen und damit pauschal mit 25 Prozent Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) zu besteuern, nimmt die Finanzverwaltung in der Regel eine andere Einordnung vor.

Die Finanzbehörden halten stattdessen in der Regel eine Einordnung der Rewards als Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG für geboten. Kryptoinvestoren müssen in diesem Fall ihre erhaltenen Rewards in Höhe ihres persönlichen Einkommensteuersatzes versteuern. Der Nachteil: Bei der Mehrzahl der Investoren wird der Steuersatz regelmäßig über 25 Prozent liegen und kann im ungünstigsten Fall sogar 45 Prozent betragen. 

Wie sind Rewards in der Steuererklärung anzugeben?

Option 1: Rewards als Einkünfte aus sonstigen Leistungen deklarieren

Kryptoinvestoren können es sich einfach machen, ihre Rewards aus dem Liquidity Mining als sonstige Einkünfte deklarieren und damit der Auffassung der meisten Finanzbehörden folgen. Da das Finanzamt in diesem Falle ihre Liquidity-Mining-Einkünfte nach dem persönlichen Einkommensteuersatz veranlagt, sollten Kryptoinvestoren jedoch in Betracht ziehen, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen mit dem Ziel, das Verfahren aufgrund der unklaren Rechtslage ruhen zu lassen. Sollte dann der Bundesfinanzhof (BFH) in Zukunft eine für den Kryptoinvestor vorteilhafte Einordnung der Einkünfte als Kapitaleinkünfte vornehmen, kann der Kryptoinvestor die zu viel gezahlten Steuern zurückverlangen. Der Nachteil dieser Option ist, dass der Steuerpflichtige zunächst im Vorfeld die höhere Steuerlast tragen muss.

Option 2: Rewards als Kapitaleinkünfte erklären

Daneben haben Kryptoinvestoren die Möglichkeit, entgegen der Ansicht der Finanzbehörden, ihre Einkünfte als Kapitaleinkünfte zu erklären, dies gegenüber dem Finanzamt in ihrer Steuererklärung offenzulegen und auch steuerlich zu begründen. Im günstigen Fall kann dadurch eine Veranlagung als Kapitaleinkünfte durch das Finanzamt erreicht werden. Die Rewards aus dem Liquidity Mining werden dann nur mit 25 Prozent versteuert. Hier besteht allerdings das Risiko, dass der Investor mit Nachzahlungen zuzüglich Zinsen rechnen muss, falls der BFH sich in Zukunft für die Ansicht der Finanzverwaltung entscheiden sollte. 

Für welche der beiden möglichen Optionen sich Kryptoinvestoren entscheiden sollten, ist stets eine Frage des Einzelfalls. Eine Beratung durch einen erfahrenen Steuerberater oder Rechtsanwalt ist dringend zu empfehlen. Nur dadurch können die finanziellen Risiken für den Steuerpflichtigen minimiert und gemeinsam eine optimale Strategie entwickelt werden.

WINHELLER berät zu Liquidity Pool Mining

Sind Sie sich nicht sicher, wie Ihre Gewinne im Zusammenhang mit Liquidity Mining besteuert werden? Zögern Sie nicht und kommen auf uns zu. Unsere im Kryptosteuerrecht erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater finden eine Lösung für Ihr Anliegen. 

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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5 Antworten zu "Rewards aus Liquidity Mining in der Steuererklärung"

  1. Yannick sagt:

    Ein wirklich interessanter Beitrag!
    Mich würde interessieren, wie Rewards steuerlich behandelt werden, wenn die Einlage (nur in Form von Token) nicht wieder ausgezahlt werden kann?

  2. Name sagt:

    Hallo,

    das ist ein interessanter Blogbeitrag. Ich frage mich ob der Verkauf von den Rewards einen steuerlichen Vorfall auslöst. Schließlich werden die Rewards ja bereits bei Zufluss besteuert. Habe Sie dazu auch etwas veröffentlicht?

    • WINHELLER sagt:

      Hallo,

      vielen Dank für das Lob! Ihre Frage lässt sich leider nicht so pauschal beantworten und ist immer vom Einzelfall abhängig. Veröffentlicht haben wir dazu momentan noch nichts. Am besten klären Sie das direkt mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens.

      Viele Grüße
      Ihr WINHELLER-Team

    • Kevin L. sagt:

      Für die Rewards gilt dann wieder die Haltefrist von 1 Jahr. Verkaufst du die Rewards innerhalb dieses einen Jahres mit Gewinn (Einkaufspreis = Tag an dem du die Rewards erhalten hast), müssen auch diese nochmal versteuert werden.

      Verkaufst du deine Rewards unmittelbar, nachdem du sie erhalten hast und erzielst keinen Gewinn, dann musst du dieses nicht versteuern.

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