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Letter of Intent und Term Sheet in M&A-Transaktionen

Letter of Intent und Term Sheet in M&A-TransaktionenDie Übernahme von oder die Fusion mit fremden Unternehmen gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ob zur Ausschaltung eines Konkurrenten, zur Erweiterung des Geschäftsfeldes oder zur effizienten Bündelung von Geschäftspotential – Motive für die Verschmelzung von Unternehmen gibt es viele.

Was ist der Letter of Intent (LOI)?

Ein LOI enthält üblicherweise rechtlich unverbindliche sowie auch rechtlich verbindliche Regelungen bezüglich der beabsichtigten Transaktion.

Zu Beginn der Verhandlungen von aufwendigen Transaktionen, wie z.B. Unternehmenskäufen, Joint Ventures und Private-Equity-Finanzierungen, schließen die Parteien in der Regel einen Letter of Intent ab, kurz auch LOI oder auf Deutsch „Absichtserklärung“.

Der Letter of Intent wird als „Letter“, also als Brief, bezeichnet, weil er als Brief einer Partei an die andere(n) formuliert ist. Gleichwohl wird er meistens zwischen den Parteien ausgehandelt.

Was ist ein Term Sheet?

Sehr ähnlich ist das Term Sheet. Es wird auch häufig als Heads of Agreement oder Memorandum of Understanding (MoU) bezeichnet. Das Term Sheet ist jedoch nicht wie ein Brief, sondern eher wie ein Vertrag gestaltet, wobei die vereinbarten Regelungen oft nur stichwortartig ausgeführt sind.

Unverbindliche Regelungen in LOI und Term Sheet

Zu den unverbindlichen Regelungen zählt die Angabe der wesentlichen Eckpunkte. Beim Unternehmenskauf sind das z.B.

  • Kaufgegenstand,
  • Kaufpreis (oft nur als Preisspanne oder durch die anzuwendende Kaufpreisformel bestimmt),
  • Umfang der Gewährleistungen des Verkäufers und
  • beabsichtigte Nebenverträge, wie z.B. Dienstleistungs- und Lieferverträge zwischen den Parteien.

Zu den unverbindlichen Regelungen gehören außerdem solche über die weiteren Schritte bis zum Abschluss endgültiger Verträge und den dafür vorgesehenen Zeitplan, z.B. über

  • die Zurverfügungstellung von Informationen (in welcher Form und bis wann),
  • die Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung des zu kaufenden Unternehmens beim Unternehmenskauf,
  • den Entwurf (Zuständigkeit und bis wann) und die Verhandlung der notwendigen Verträge,
  • das Zieldatum für den Abschluss der endgültigen Verträge und etwaige Bedingungen für deren Durchführung, wie z.B. erforderliche Genehmigungen von Behörden oder internen Gremien oder vorherige Umstrukturierungen der Zielgesellschaft beim Unternehmenskauf.

Verbindliche Regelungen in LOI und Term Sheet

Zu den rechtlich verbindlichen Regelungen gehören solche über die Vertraulichkeit der Verhandlungen und die ausgetauschten Informationen, oftmals auch die Exklusivität der Verhandlungen, die Kostentragung, die Rechtswahl und das zuständige Gericht, falls es zum Streit kommt.

LOI/Term Sheet zur frühzeitigen Einschätzung der Transaktion

Der Abschluss des LOI/Term Sheet verpflichtet die Parteien nicht, den Verhandlungsprozess bis zum Ende durchzuführen oder die endgültigen Verträge abzuschließen. Er begründet jedoch nach deutschem Recht ein vorvertragliches Rechtsverhältnis, das die Parteien zur Rücksichtnahme verpflichtet.

Durch ein LOI/Term Sheet sollen sich die Parteien bereits in einem frühen Stadium der Verhandlungen auf die wesentlichen Eckpunkte der Transaktion einigen, um sie so gemeinsam voranzutreiben.

So wird auch frühzeitig erkennbar, ob bei strittigen Eckpunkten ein Kompromiss möglich ist oder wenig erfolgversprechende Verhandlungen besser abzubrechen sind, bevor erheblicher Aufwand, z.B. für eine Due-Diligence-Prüfung oder den Entwurf und die Verhandlung der notwendigen Verträge, betrieben wird.

Exklusivität der Verhandlungen

Nicht zuletzt gibt der Abschluss des LOI/Term Sheets den Parteien die Möglichkeit, Exklusivität zu vereinbaren, also z.B. den Unternehmensverkäufer zu verpflichten, über einen bestimmten Zeitraum mit keiner anderen Partei in Verhandlungen über den Kauf des Unternehmens zu treten.

WINHELLER berät bei M&A-Transaktionen

Der Abschluss eines LOI empfiehlt sich daher für alle Arten von Transaktionen, die einen größeren Aufwand erfordern.

Auch wenn die Regelungen zu den Eckpunkten der beabsichtigten Transaktion rechtlich unverbindlich sind, so legen sie doch tatsächlich frühzeitig die Bedingungen der endgültigen Verträge fest. Ein Abweichen von diesen Regelungen ist in den späteren Verhandlungen oft nur schwer zu erreichen. Daher ist es ratsam, beim Entwurf und der Verhandlung des LOI/Term Sheets frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wir helfen Ihnen gerne beim Entwurf und der Verhandlung eines LOI oder Term Sheets.

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Phillipp von Raven

Rechtsanwalt Phillipp von Raven ist auf die Bereiche Gesellschaftsrecht und M&A/Unternehmenskauf sowie internationales Wirtschaftsrecht und allgemeines, insbesondere auch grenzüberschreitendes Handelsrecht spezialisiert.

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