DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Reform: Neue Regulierung der Leiharbeit

Mai 11, 16 • ArbeitsrechtKeine Kommentare

Schon seit einiger Zeit liegt ein Gesetzesentwurf zur Veränderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes öffentlich vor. Dieses Gesetz regelt die Leiharbeit. Am 10.05.2016 haben die Spitzen der Großen Koalition diesen Entwurf erneut geändert. So sollen beispielsweise Leiharbeiter künftig grundsätzlich nach neun Monaten Anspruch auf die gleichen Arbeitsbedingungen wie die Stammbelegschaft haben.

Begrenzung der Überlassungsdauer mit Möglichkeit zur Verlängerung

Neu ist auch, dass die Überlassungsdauer im selben Entleihbetrieb auf 18 Monate begrenzt werden soll. Nach dieser Zeit muss ein Leiharbeiter den Betrieb entweder verlassen oder er wird fest eingestellt. An dieser Stelle sieht der veränderte Gesetzesentwurf jedoch auch Ausnahmen vor. Ist der Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband und unterliegt einem Flächentarifvertrag, sollen diese Tarifverträge die Möglichkeit einer längeren Bindung vorsehen können. Aber auch nicht tarifgebundene Unternehmen sollen die Überlassungsdauer verlängern können, wenn sie mit ihrem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung treffen. Ein Betriebsrat kann demnach einem Arbeitgeber mehr Flexibilität bei Leiharbeitsverträgen verschaffen.

Übergangszeit verschafft Spielraum für Überarbeitung der Leiharbeitsverträge

Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird aller Voraussicht auch eine Übergangsregelung geschaffen. Diese Zeit sollten Arbeitgeber nutzen, um ihre Leiharbeitsverträge entsprechend anzupassen. Weder die aktuellen Agenturmeldungen noch die Aussagen von Arbeitsministerin Andrea Nahles geben derzeit Einblick in alle Details. Sobald sich Weiteres ergibt werden wir Sie in unserem Blog informieren.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sind Ihnen bei Fragen zur Arbeitnehmerüberlassung und bei der Gestaltung Ihres Leiharbeitsvertrages gerne behilflich. Melden Sie sich jederzeit bei uns!

Weiterlesen:
Arbeitnehmerüberlassung: Besondere Anforderungen an die Arbeitsvertragsgestaltung
Arbeitnehmerüberlassung: Verstöße gegen AÜG und AEntG sind teuer

Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *