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Koalitionsvertrag der Ampelkoalition: Was dürfen NPOs erwarten?

Koalitionsvertrag der Ampelkoalition: Was dürfen NPOs erwarten?

Am 24.11.2021 veröffentlichte die Ampelkoalition ihren Koalitionsvertrag unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“. Darin konkretisierte sie auch ihre Pläne in Bezug auf das Gemeinnützigkeitsrecht. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen, welche Änderungen die neue Bundesregierung geplant hat und was NPOs in den nächsten vier Jahren erwarten dürfen.

Schaffung neuer gemeinnütziger und Konkretisierung bereits bestehender Zwecke

Eine klare Erklärung betrifft den eSport auf Seite 123 des Koalitionsvertrags: Demnach wollen die Parteien „E-Sport gemeinnützig machen“. Bisher hatten eSport-Vereine Probleme bei der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, da eSport vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) nicht als Sportart anerkannt wurde.

Zudem soll auch der Nonprofit-Journalismus als gemeinnützig anerkannt werden.

Auf Seite 117 des Vertrags wird außerdem die Konkretisierung von bereits bestehenden gemeinnützigen Zwecken angekündigt. Genaue Maßnahmen diesbezüglich werden allerdings nicht genannt. In diesem Zusammenhang sollen auch die Transparenzpflichten für größere Organisationen verschärft werden

Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht

Auch in anderen Bereichen des Gemeinnützigkeitsrechts finden sich verschiedene Planungen der Koalitionäre: Zum einen geht es um die gesetzgeberische Reaktion auf das Attac-Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). In diesem ging es um die Frage, in welcher Art und in welchem Umfang sich eine gemeinnützige Körperschaft zu tagespolitischen Themen äußern darf. Die Ampelkoalition möchte nun gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.

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Eine weitere Erleichterung zeichnet sich bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten im Gemeinnützigkeitsrecht ab. So will die Koalition NPOs aus dem europäischen Ausland mit einer Anpassung der Äquivalenzprüfung einfacher und schneller die Anerkennung als gemeinnützige Organisation in Deutschland ermöglichen. Auch Kooperationen mit NPOs aus der EU sowie Spenden aus diesem Gebiet sollen erleichtert werden.

Erleichterung bei Sachspenden

Ferner will sich die Koalition um Rechtssicherheit bei Sachspenden bemühen. Insbesondere für Unternehmen stellt sich bisher das Problem, dass das Gesetz Sachspenden wie einen Verkauf behandelt, sodass auf eine Sachspende Umsatzsteuer anfällt und somit das Vernichten der Ware finanziell vorteilhafter für sie ist. Die neue Bundesregierung möchte diese bestehende steuerliche Hürde für Sachspenden an NPOs durch eine rechtssichere, bürokratiearme und einfache Regelung beseitigen, um so die Vernichtung von Waren zu verhindern.

Es bleibt abzuwarten, welche dieser geplanten Neuerungen tatsächlich von der neuen Bundesregierung umgesetzt werden. Selbstverständlich werden wir Sie über alle anstehenden Änderungen für NPOs informieren.

Weiterlesen:
Anerkennung der Gemeinnützigkeit: Voraussetzungen, Möglichkeiten, Kosten
Umsatzsteuer bei gemeinnützigen Organisationen

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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