Das Bundespatentgericht in München hat ein für den US-amerikanischen Computerriesen Apple in Deutschland eingetragenes Patent gelöscht. Das Patent sollte das Entsperren eines Gerätes mittels „Wischbewegung“ schützen.
Das Bundespatentgericht in München hat das zugunsten von Apple bestehende Patent zum Entsperren eines Gerätes (Smartphone, Tablet) mittels einer „Wischbewegung“ in Deutschland für nichtig erklärt. Der offiziell als „Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image“ beschriebene Vorgang ist daher in Deutschland nicht mehr geschützt. Dies wurde im Wesentlichen damit begründet, dass dadurch nicht – wie es die Eintragung eines Patents nach deutschem Recht verlangt – ein technisches Problem gelöst wird. Vielmehr wird durch die grafische Maßnahme lediglich die Bedienung für den Benutzer bequemer und anschaulicher gestaltet.
BPatG, Urteil vom 04.04.2013, Az. 2 Ni 59/11 EP, 2 Ni 64/11 EP.