Der Bundestag hat das Jahressteuergesetz 2013 in seiner Sitzung am 17. Januar 2013 endgültig abgelehnt. Der zwischen Bund und Ländern ausgehandelte Entwurf zur Umsetzung von EU-Recht sowie zur Änderung zahlreicher materieller Steuerrechtsvorschriften tritt damit nicht in Kraft. Ein neuer Gesetzesentwurf ist aber bereits auf dem Weg: Am 6. Februar 2013 hat die Bundesregierung eine Formulierungshilfe für das Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen.
Zahlreiche Änderungen, die das Jahressteuergesetz (JStG) 2013 vorsah, sind nun – zumindest vorläufig – vom Tisch: die neuen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für private Musikschulen, die Einführung kürzerer Fristen zur Aufbewahrung von Belegen, die Ausdehnung der Umsatzsteuerbefreiung für eng mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen und zahlreiche sonstige Gesetzesänderungen – über die weitestgehend Einigkeit geherrscht haben soll – können damit nicht in Kraft treten.
Der neue Gesetzesentwurf enthält Vorschläge zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und – laut Pressemitteilung – zum Teil aber auch Vorschläge, die bereits Gegenstand des abgelehnten JStG 2013 waren.
BMF, Pressemitteilung v. 06.02.2013.
Bunderats-Drucksache 33/13 v. 17.01.2013, Ablehnung des JStG 2013 durch den Bundestag.