Um die Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen weiter voranzutreiben, stellt das Bundesministerium für Gesundheit Krankenhäusern im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes ein Investitionsprogramm zur Verfügung. Dabei werden vom Bund drei Milliarden Euro und von den Ländern zusätzlich 1,3 Milliarden Euro bereitgestellt, mit denen die digitale Infrastruktur der Einrichtungen maßgeblich verbessert werden soll.
Umsetzung des Zukunftsprogramms Krankenhäuser
Das Gesetz, das am 18.09.2020 im Bundestag beschlossen worden ist, setzt das von der Koalition am 03.06.2020 beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Zur Realisierung des Investitionsprogramms wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein Krankenhauszukunftsfond (KHZF) geschaffen.
Die Krankenhausträger können bereits seit dem 02.09.2020 mit der Umsetzung von Vorhaben beginnen und ihren Förderbedarf bei den für sie zuständigen Behörden anmelden. Bis zum 31.12.2021 können die Länder die Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung stellen. Dabei können auch länderübergreifende Vorhaben gefördert werden.
Besonderer Förderschwerpunkt IT-Sicherheit
Förderfähig sind
- die informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen,
- die digitale Infrastruktur zur Förderung der Versorgung von Patienten,
- die Einführung oder Verbesserung von Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin,
- die Informationssicherheit und
- die Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen.
Rund um die IT-Sicherheit werden insbesondere
- die Einrichtung von Patientenportalen sowie von Dokumentationssystemen für Pflege- und Behandlungsleistungen,
- die Errichtung von klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen,
- der Aufbau eines digitalen Medikationsmanagements,
- die Einrichtung onlinebasierter Versorgungsnachweissysteme für Betten,
- die digitale Unterstützung von Ärzten bei der Behandlung von Patienten sowie
- der Schutz der Datenintegrität und Vertraulichkeit der Systeme
gefördert.
Ein besonderes Augenmerk liegt jedoch ausdrücklich auf Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen IT-Sicherheitsstandards, in dessen Verbesserung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz mindestens 15 Prozent der gewährten Fördermittel investiert werden müssen. Hinsichtlich der Anforderungen des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG) scheint es ohnehin ratsam zu sein, sich auf dem Gebiet der Datensicherheit frühzeitig gut aufzustellen. Das Gesetz schreibt allen deutschen Krankhäusern zu erfüllende Anforderungen hinsichtlich der IT-Sicherheit vor und droht bei Sicherheitsmängeln mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro.
Auch Beratungsleistungen bei der Planung des konkreten Vorhabens können erstattet werden
Erstattet werden dabei
- die Kosten für erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen einschließlich der Kosten für Beratungsleistungen bei der Planung des konkreten Vorhabens,
- die Kosten für erforderliche personelle Maßnahmen einschließlich der Kosten für Schulungen der Mitarbeiter,
- die Kosten für räumliche Maßnahmen und
- die Kosten für den Nachweis des IT-Dienstleisters, dass die Förderrichtlinien eingehalten wurden.
Jetzt Fördergelder nutzen und beraten lassen!
Krankenhäuser sollten die zur Verfügung stehenden Fördergelder rechtzeitig und vollständig beantragen. Als Ihr versierter Partner beraten und unterstützen wir Sie dabei. Dabei kann eine Analyse der bereits bestehenden Sicherheitsmaßnahmen eventuell akute Sicherheitslücken in Ihrer IT aufdecken oder auf zukünftig Anforderungen hinweisen. Sprechen Sie uns gerne an! Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwältin Olga Stepanova und Rechtsanwalt Christian Kempges.
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