DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Immobilienverkauf: Haftung für Angaben des Maklers

In seinem Beschluss vom 22.07.2015 (Az. V ZR 245/14) hat der BGH ausgeführt, unter welchen Umständen Verkäufer von Immobilien für die Angaben der von ihnen eingeschalteten Makler haften.

Fehlerhaftes Exposé der Maklerin

Im konkreten Fall warb das von der Maklerin übergebene Exposé damit, dass das Wohnhaus fachmännisch komplett trockengelegt worden sei. Das war nach Auffassung des Berufungsgerichts jedoch nicht der Fall. In der Tat wies das Wohnhaus umfangreiche Feuchtigkeitsschäden auf. Da sich die Verkäufer die Angaben der Maklerin zurechnen lassen müssten, hat das Berufungsgericht diese verurteilt, den Käufern den Schaden zu ersetzen, den diese erlitten hatten (u.a. Kosten für die Trockenlegung i.H.v. gut 17.000 Euro).

Der BGH hat diese Entscheidung aus formellen Gründen aufgehoben und zurückverwiesen. Er wies aber für die neue Verhandlung vor dem Berufungsgericht auf einige Punkte hin:

Vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss

Im konkreten Fall gab es einen vertraglich vereinbarten Haftungsausschluss im Kaufvertrag. Daher haften die Verkäufer nur bei Arglist oder vorsätzlichem Verschweigen für Mängel am Wohnhaus. Der BGH wies nun darauf hin, dass die Verkäufer jedenfalls dann für die Angaben der Maklerin haften müssten, wenn sie die unzutreffenden (und arglistigen) Angaben selbst gegenüber der Maklerin gemacht haben oder diese als ihre Erfüllungsgehilfin tätig geworden sei. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Maklerin mit Wissen und Wollen der Verkäufer als deren Repräsentantin aufgetreten und im Rahmen der Erfüllung von Aufgaben tätig geworden sei, die typischerweise ihnen oblegen hätten.

Wenn das der Fall ist, müssen die Verkäufer für den Schaden der Käufer aufkommen.

Sachmangelhaftung bei Immobilienverkäufen

Die Entscheidung zeigt wieder einmal, wie wichtig es ist, den Aspekt der Sach- und Rechtsmängelhaftung bei Immobilienverkäufen ordentlich zu bedenken. Dies gilt dabei nicht nur für plakative Angaben, die im Zweifel nicht stimmen, wie hier, sondern auch für einen ganzen Katalog von Mängeln, die die Rechtsprechung als aufklärungspflichtig ansieht und bei denen ein „gekauft wie besichtigt“ den Verkäufer nicht aus der Haftung befreien wird.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte unterstützen Sie umfassend bei Problemen mit Immobilienverkäufen, egal ob Sie Käufer, Verkäufer oder Makler der Immobilie sind. Melden Sie sich gerne jederzeit.

Weiterlesen:
Sonderabschreibungen für den Mietwohnungsbau (§ 7b EStG neu)
Immobilienrecht: Risiken bei Immobilientransaktionen minimieren

Boris Piekarek

Rechtsanwalt Boris Piekarek ist darauf spezialisiert, rechtliche und steuerliche Vermögenskonzepte und Rechtformgestaltungen für Unternehmer, Immobilieneigentümer und vermögende Privatpersonen zu entwerfen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *