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Handel mit Kryptowährungen in Deutschland ohne Erlaubnis möglich

In Deutschland ist der gewerbsmäßige Handel mit den meisten Gütern ohne Weiteres zulässig. Wer jedoch Dienstleistungen im Zusammenhang mit Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten erbringen möchte, benötigt eine Erlaubnis der deutschen Finanzmarktaufsichtsbehörde BaFin. Da es sehr aufwendig und teuer ist, eine solche Erlaubnis erfolgreich zu beantragen, versuchen viele Unternehmen, dies zu vermeiden.

Eigengeschäft mit neuer Vorschrift erlaubnispflichtig?

Anfang 2018 wurde das Kreditwesengesetz (KWG) geändert. Nach dem Wortlaut der neuen Vorschrift wäre nun grundsätzlich auch der Betrieb des Eigengeschäfts als Mitglied einer multilateralen Handelsplattform erlaubnispflichtig (§ 32 Abs. 1a KWG):

Wer neben dem Betreiben von Bankgeschäften oder der Erbringung von Finanzdienstleistungen […] auch Eigengeschäft betreiben will, bedarf auch hierfür der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt. Dies gilt unabhängig von einem Betreiben von Bankgeschäften oder dem Erbringen von Finanzdienstleistungen […] auch dann, wenn das Unternehmen das Eigengeschäft als Mitglied oder Teilnehmer eines organisierten Marktes oder eines multilateralen Handelssystems oder mit einem direkten elektronischen Zugang zu einem Handelsplatz oder mit Warenderivaten, Emissionszertifikaten oder Derivaten auf Emissionszertifikate betreibt. …

Hinzu kommt nach § 1 Abs. 1a Satz 3 KWG:

Die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, die nicht Eigenhandel […] ist (Eigengeschäft), gilt als Finanzdienstleistung, wenn das Eigengeschäft von einem Unternehmen betrieben wird, das

1. dieses Geschäft, ohne bereits aus anderem Grunde Institut zu sein, gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreibt, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, und

2. einer Instituts-, einer Finanzholding- oder gemischten Finanzholding-Gruppe oder einem Finanzkonglomerat angehört, der oder dem ein CRR-Kreditinstitut angehört.

Das Eigengeschäft ist die gewerbsmäßige Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten für eigene Rechnung, worunter auch Kryptowährungen wie Bitcoin, Ripple und Co. fallen. Somit würde jeder, der regelmäßig Bitcoins an einer Kryptobörse wie Coinbase oder Bitfinex kauft oder verkauft, um damit Gewinn zu erzielen, eine Erlaubnis benötigen.

BaFin bestätigt Erlaubnisfreiheit für Eigengeschäft

Während der Gesetzeswortlaut auf dieses weite Verständnis schließen lässt, ergab eine Anfrage von WINHELLER bei der BaFin, dass der Handel mit Bitcoins und anderen Finanzinstrumenten, der ausschließlich für sich selbst erfolgt, weiterhin erlaubnisfrei möglich ist. Diese Ausnahme ist nach unserer Auffassung auch gerechtfertigt, da bei dieser Art des Eigengeschäfts weder die Stabilität des Finanzsystems noch der Verbraucherschutz eine Aufsicht durch die BaFin erforderlich machen.

Keine Lizenzpflicht bei passender Gestaltung der Geschäftstätigkeit

Die Abgrenzung zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Geschäftstätigkeiten ist oftmals schwierig und immer eine Frage des Einzelfalls. Oft gelingt es unserem Team, durch eine entsprechende Gestaltung der Geschäftstätigkeit unserer Mandanten eine Erlaubnispflicht zu vermeiden. Sollte eine bestimmte Geschäftstätigkeit jedoch einer Erlaubnis der BaFin bedürfen, unterstützen wir Sie in sämtlichen mit dem Antrag zusammenhängenden Fragen.

Weiterlesen:
Bitcoinhandel kann schnell erlaubnispflichtig sein
BaFin beschäftigt sich mit Bitcoin-Regulierung

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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