DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Großer Senat klärt Frage zur teilentgeltlichen Güterübertragung

Gemäß § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG ist bei der unentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsgutes (WG) aus einem Betriebsvermögen des Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft der Buchwert anzusetzen. Dadurch soll die Realisierung von stillen Reserven verhindert werden, solange sich ein WG ausschließlich innerhalb des Mitunternehmerkreises bewegt. Was aber passiert, wenn eine solche Übertragung zum Teil unentgeltlich und zum Teil entgeltlich erfolgt? Diese Frage muss nun der Große Senat des Bundesfinanzhofes klären.

Streit zwischen „strenger“ und „modifizierter“ Trennungstheorie

Hintergrund ist ein Fall, in der die Klägerin zwei Grundstücke aus dem Betriebsvermögen ihres Einzelunternehmens als Kommanditistin in eine GmbH & Co KG einlegte. Dabei überstieg der Buchwert der Grundstücke jedoch den Nominalwert der Einlage, so dass ihr im Gegenzug ein Darlehen gewährt wurde.

Die Finanzverwaltung vertritt in so einem Fall die sogenannte „strenge Trennungstheorie“. Dabei wird das Geschäft in ein voll entgeltliches und ein voll unentgeltliches Geschäft aufgeteilt und der Buchwert anteilig zugeordnet. Dadurch wird stets ein gewisser Gewinn realisiert.

Die Klägerin beruft sich hingegen auf eine „modifizierte Trennungstheorie“ wie sie in der Literatur aber auch vom IV. Senat des BFH vertreten wird (BFH IV R 11/12). Demnach erfolgt zwar auch eine Aufspaltung der Übertragung. Dies aber nicht anteilig. Vielmehr wird der Buchwert bis zur Höhe des Teilentgelts dem entgeltlichen Teil und im Übrigen dem unentgeltlichen Teil des Geschäfts zugeordnet. Dies führt dazu, dass üblicherweise kein Gewinn realisiert wird, wenn das Entgelt niedriger ist als der Buchwert des WG.

Vorlagebeschluss durch den X. Senat

Der X. Senat sieht nach Anhörung des Bundesministeriums der Finanzen die besseren Argumente auf Seiten der Finanzverwaltung. Da der IV. Senat jedoch an seiner Auffassung festhält, wurde die Frage dem Großen Senat zur Entscheidung vorgelegt. Bis es dazu kommt, sollten Steuerpflichtige bei der Übertragung von WG an Mitunternehmer die möglichen steuerlichen Konsequenzen genau überdenken. Beratung zu diesem Thema erhalten Sie von den Steuerrechtsexperten unserer Kanzlei.

Weiterlesen:
BMF verschärft den Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung von Wirtschaftsgütern

Boris Piekarek

Rechtsanwalt Boris Piekarek ist darauf spezialisiert, rechtliche und steuerliche Vermögenskonzepte und Rechtformgestaltungen für Unternehmer, Immobilieneigentümer und vermögende Privatpersonen zu entwerfen.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *