Wer seinen Kunden oder Gästen ein offenes WLAN zur Verfügung stellt, muss bisher für Vergehen der Internetsurfer haften. Netzpolitiker von Union und SPD haben sich in den Berliner Koalitionsverhandlungen nunmehr auf eine Beseitigung der sogenannten Störerhaftung in diesen Fällen geeinigt.
Nach den Vorschlägen des Vereins Digitale Gesellschaft sollen auch die „Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So könne rechtlich sichergestellt werden, dass z.B. Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen. Nach Ansicht der Digitalen Gesellschaft ist eine Gesetzesänderung notwendig geworden, da die Rechtsprechung des BGH diejenigen haftbar macht, aus deren Netzwerken heraus Dritte illegale Aktivitäten ausüben. Wegen dieses Haftungsrisikos schotten derzeit viele Nutzer ihre Netze ab, anstatt sie anderen zur Mitnutzung zur Verfügung zu stellen. Das führt in Ballungsräumen dazu, dass zwar oft ein Dutzend WLAN-Netze oder mehr zu empfangen sind, aber alle verschlüsselt, sodass kein einziges zur Nutzung offen steht.
Im Zuge der Koalitionsverhandlungen einigten sich Union und SPD nun darauf, diese Haftung drastisch einzuschränken und Rechtssicherheit bei öffentlichem WLAN zu schaffen. Anbieter von frei zugänglichen WLANs sollten mit sog. Access-Providern gleichgestellt werden. Dieses Ziel könne durch eine Änderung des Telemediengesetzes oder auch an anderer Stelle erreicht werden.