DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Grenzüberschreitende Dienstleistungen für den ideellen Bereich künftig in Deutschland umsatzsteuerpflichtig

Bezieht eine Nonprofit-Organisation eine sog. „sonstige Leistung“ im Rahmen ihrer gemeinnützig-ideellen Zweckförderung (Dienstleistungen, Lizenzrechte, Software, etc.), richtet sich die Umsatzbesteuerung bisher danach, wo der Leistungserbringer seinen Sitz hat. Ist dieser im Ausland, kommt folglich der dortige Umsatzsteuersatz zur Anwendung. Der aktuelle Entwurf für ein Jahressteuergesetz 2013 kehrt dies um und ordnet das Besteuerungsrecht dem Land des Leistungsempfängers zu. Lässt sich eine deutsche Nonprofit-Organisation beispielsweise bei einem grenzüberschreitenden Förderprojekt durch ein ausländisches Unternehmen beraten, ist diese Leistung künftig in Deutschland zu besteuern.

Hinweis: Im gemeinnützig-ideellen Bereich können Nonprofit-Organisationen keinen Vorsteuerabzug geltend machen, die Umsatzbesteuerung führt hier also in jedem Fall zu einer endgültigen finanziellen Belastung. Im innereuropäischen Vergleich ist der deutsche Umsatzsteuersatz jedoch noch relativ niedrig. Kann die deutsche NPO mit dem Bezug grenzüberschreitender Dienstleistungen also auf das neue Recht warten, lassen sich z.B. im Fall von Dänemark, Schweden, Polen oder Ungarn bis zu 6% des Leistungsentgeltes an Steuerlast einsparen. Geringfügig teurer wird es hingegen im Verhältnis zu Spanien und Malta. Eine gute Steuerplanung sichert hier geldwerte Vorteile. Die Neuregelung soll 2013 in Kraft treten.

BMF, Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 v. 05.03.2012.
Bundesregierung, Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 v. 23.05.2012.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *