DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Gottesdienst trotz Corona: Warum Hygienekonzepte wichtig sind

Gottesdienst während CoronaTrotz der verschärften Coronamaßnahmen der einzelnen Länder und der angespannten Lage ist es nach wie vor möglich, unter bestimmten Voraussetzungen Gottesdienste zu veranstalten.

Polizeieinsätze ausgelöst durch Gottesdienste

Dass die Gottesdienste angesichts der Pandemielage nicht wie gewohnt stattfinden können, liegt auf der Hand. Trotzdem kommt es in letzter Zeit vermehrt zu Polizeieinsätzen, bei denen der Gottesdienst einiger Kirchengemeinden aufgrund von Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung aufgelöst werden mussten. Es ist wichtig und unentbehrlich, dass zur Bekämpfung des Virus in einem solchen Fall durch Sicherheitsbehörden eingeschritten wird. Nichtsdestotrotz sind solche Verstöße und damit auch die resultierenden Auflösungen von Gottesdiensten vermeidbar.

Hygienekonzepte zur Eindämmung des Infektionsgeschehens

Doch unter welchen Auflagen darf ein Gottesdienst guten Gewissens auch zu Zeiten der Pandemie stattfinden? Dies ist aufgrund der unterschiedlichen Coronaverordnungen der einzelnen Länder nicht einheitlich zu beantworten. Allerdings lässt sich als gemeinsamer Nenner der der Landesregelungen unter anderem die Pflicht zur Errichtung und Einhaltung von Hygienekonzepten entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts finden.

Nur wenn solche Hygienekonzepte vorhanden und die übrigen Auflagen eingehalten werden, ist es erlaubt, religiöse Veranstaltungen zu veranstalten oder diese zu besuchen. Unter anderem umfassen Hygienekonzepte

  • das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes,
  • die Einhaltung eines Mindestabstandes sowie
  • die Begrenzung der maximalen Anzahl der Teilnehmer.

Solche Hygienekonzepte sind für die Eindämmung der Pandemie essenziell und auch durchaus vernünftig. Es ist wenig damit gewonnen, wenn vermehrt Gottesdienste ohne Sicherheitsregeln durchgeführt und letztlich durch die Polizei aufgelöst werden müssen. Dies ist sowohl für die Eindämmung des Virus als auch für die ungestörte Religionsausübung nicht zielführend.

Drohende Bußgelder bei Gottesdiensten

Insbesondere für den Veranstalter – aber auch für die Gäste – solcher Gottesdienste sind bei Verstoß hohe Bußgelder zu befürchten. Aufgrund der sich ständig ändernden Gesetzeslage und der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern kann es aber schwierig sein, den Überblick darüber zu bewahren, was zum gegenwärtigen Zeitpunkt erlaubt ist und was nicht. Individuell angepasste Hygienekonzepte können für alle Beteiligten von Anfang an viel Ärger ersparen.

Gern unterstützen wir alle Religionsgemeinschaften bei der Erstellung solcher Hygienekonzepte für den Gottesdienst und beraten Sie in Bezug auf die gesetzlichen Vorgaben zur Veranstaltung von Gottesdiensten und natürlich auch bei Ihrem Anliegen in Bezug auf Bußgeldbescheide.

Weiterlesen:
Neuer Medienstaatsvertrag diskriminiert Muslime und verstößt gegen Gleichbehandlungsgebot
Religionsfreiheit: Islamische Gemeinden können Muezzinruf beantragen

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *