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Goldfinger-Modell: Entschädigung für Angeklagte

Goldfinger-Modell: Entschädigung für AngeklagteDie Staatsanwaltschaft Köln hatte gegen einige Mitarbeiter von Banken Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe mit dem „Goldfinger-Modell“ eingeleitet, worüber wir bereits im November 2018 in unserem Blog berichtet haben.

Erfolglose Ermittlungen im Goldfinger-Prozess

Viele Beschuldigte und Angeklagte, darunter Rechtsanwälte, Steuerberater, Investoren und Angestellte, waren für mehrere Monate in Untersuchungshaft. Nun hat sich das Blatt gewendet. Die Bediensteten der Staatsanwaltschaft Augsburg haben sich womöglich durch die Ermittlungen selbst strafbar gemacht. Gegen die Ermittler gibt es bereits Strafanzeigen. Ferner wird der Staat höchstwahrscheinlich die zu Unrecht verfolgten Angeklagten entschädigen müssen.

Goldfinger-Modell zulässig

Der Bundesfinanzhof stufte 2017 das Goldfinger-Modell als zulässiges Steuermodell ein. Dennoch durchsuchten Anfang Januar 2018 800 Beamte und 30 Staatsanwälte mehr als 200 Wohn- und Geschäftsträume in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, weil die Staatsanwaltschaft Augsburg anderer Ansicht als der Bundesfinanzhof war.

Richter dementiert Hypothese der „Briefkastengesellschaften“ in England

Der Vorsitzende Richter des „Goldfinger-Prozesses“ empfand den gesamten Prozess als zwecklos. Es sei nicht davon auszugehen, dass die Behauptungen der Augsburger Staatsanwaltschaft Bestand hätten. Diese war davon ausgegangen, dass die Betriebsstätten in England nicht tatsächlich existierten, sondern vielmehr „Briefkastengesellschaften“ mit „Strohmännern“ waren. Die Haftbefehle gegen die Angeklagten hob das Gericht auf.

Deal zwischen Staatsanwaltschaft Augsburg und Verteidigern der Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft Augsburg und die Verteidiger der Angeklagten haben sich danach im Januar 2021 auf einen Deal geeinigt. Dieser umfasst die Einstellung des Verfahrens durch das Gericht und eine Entschädigung insbesondere für das Auflösen der Kanzlei, verursacht durch die Goldfinger-Ermittlungen.

Eine „Mitverursachung“ der Angeklagten für die Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen liegt nach dem Gericht zwar wegen des von den Angeklagten entwickelten Steuersparmodells vor, jedoch sei damit keine wesentliche Abweichung von geschäftlichen Gewohnheiten anzunehmen. Auch die ausführlichen Aussagen der Angeklagten und ihre Bemühungen, das entwickelte Modell näher zu erläutern, hätten sich positiv auf den Prozess ausgewirkt.

Es ist davon auszugehen, dass es zu einer Einstellung aller Verfahren im Zusammenhang mit dem Goldfinger-Modell kommt.

Entschädigungen in Millionenhöhe und Strafanzeigen gegen die Ermittler

Die Verteidiger der Angeklagten forderten eine Entschädigungssumme in Millionenhöhe. Darunter fallen vor allem der entgangene Umsatz, die Kautionskosten, Liquidationskosten bei der Kanzleiauflösung und weitere Kosten.

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft müssen – so wird in diversen Medien berichtet – außerdem mit Strafanzeigen wegen Falschaussagen und Urkundenunterdrückung rechnen. Auch soll ein Verstoß gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz vorliegen.

Bei der Razzia Anfang Januar 2018 beschlagnahmten die Ermittlungsbeamten außerdem Kanzleidaten. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Kanzleidaten nach Antrag auf Akteneinsicht an die Strafverteidiger anderer Beschuldigter weitergegeben. Insgesamt sei die Beschlagnahme der Dateien aber rechtswidrig gewesen. Die Staatsanwaltschaft Augsburg muss die Datenauswertung unterlassen und darf sie nicht an Dritte herausgeben.

Wie hoch die Entschädigung nun ausfällt und in welchem Ausmaß sich die Ermittler strafbar gemacht haben, wird sich in den kommenden Monaten noch zeigen. Es bleibt weiterhin spannend. Das Ermittlungsverfahren als solches ist schon bemerkenswert, denn der Bundesfinanzhof hat schon vor Jahren das sogenannte Goldfinger-Modell für zulässig erklärt.

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Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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