DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Keine Gewährung von Fördermitteln an parteinahe Stiftung

Keine Gewährung von Fördermitteln an parteinahe Stiftung

Das Verwaltungsgericht (VG) Magdeburg hat entschieden, dass eine parteinahe Stiftung keine Fördermittel erhalten darf, wenn sie von ihrer Partei personell abhängig ist. Das sei etwa der Fall, wenn dem Vorstand der Stiftung Personen angehören, die bei der Partei oder der Landtagsfraktion der Partei gegen Entgelt beschäftigt sind. 

Parteinahe Stiftung möchte Fördermittel erhalten

Der Fall vor dem VG Magdeburg betraf eine parteinahe Stiftung, deren Partei sowohl im Landtag von Sachsen-Anhalt als auch im Bundestag vertreten ist. Die Stiftung beantragte beim Land Sachsen-Anhalt die Gewährung von Fördermitteln in Höhe von mehreren zehntausend Euro, für ihre politische Bildungsarbeit. Das Land lehnte den Antrag jedoch ab. Der Grund: Die Stiftung erfülle nicht die Anforderungen der entsprechenden Förderrichtlinie, insbesondere bestehe keine personelle Unabhängigkeit zwischen der Stiftung und ihrer Partei.

VG Magdeburg: Keine Fördermittel für die Stiftung

Die Stiftung wollte die Entscheidung des Landes nicht akzeptieren und beantragte beim VG Magdeburg den Erlass einer einstweiligen Anordnung, um das Land zur Gewährung der Fördermittel zu verpflichten. Das Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Das Land Sachsen-Anhalt habe den Antrag auf Gewährung von Fördermittelnzu Recht abgelehnt, weil eine personelle Unabhängigkeit der Stiftung von einer politischen Partei nicht in ausreichendem Maße gewährleistet sei. Diese sei jedoch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts notwendig, um eine verdeckte Parteienfinanzierung durch den Staat zu verhindern.

Möchten Sie Neuigkeiten wie diese monatlich in Ihr Postfach erhalten? Abonnieren Sie hier unseren Newsletter Nonprofitrecht aktuell.

Personelle Abhängigkeit zwischen Stiftung und Partei

Eine personelle Abhängigkeit zwischen einer parteinahen Stiftung und einer Partei bestehe, so das Gericht, wenn ein Mitglied ihres Vorstandes bei einer Partei oder einer Fraktion gegen Entgelt beschäftigt ist. Das sei bei der betroffenen Stiftung der Fall: Denn zum einen sei der Schatzmeister der Stiftung zugleich als Leiter der Landesgeschäftsstelle der Partei entgeltlich tätig. Zum anderen gehe auch der Vorstandsvorsitzende der Stiftung als parlamentarischer Referent bei der Landtagsfraktion einer entgeltlichen Tätigkeit nach. Somit bestehe, so das Gericht, eine personelle Abhängigkeit zwischen der Stiftung und einer Partei, sodass das Land Sachsen-Anhalt den Förderantrag zu Recht abgelehnt habe.

Gewährung von Fördermitteln sicherstellen

Parteinahe Stiftungen sollten darauf achten, dass Führungspositionen in der Stiftung und in der ihr nahestehenden Partei nicht von denselben Personen besetzt werden, um die personelle Unabhängigkeit der Stiftung von der Partei zu wahren und somit die Gewährung von Fördermitteln für ihre politische Bildungsarbeit sicherzustellen. Ferner sollten sie darauf achten, dass auch für sie die Grundsätze der Attac-Rechtsprechung gelten. Ihre politische Bildungsarbeit hat daher in geistiger Offenheit zu erfolgen. Ist dies nicht der Fall, kann auch der parteinahen Stiftung die Aberkennung der Gemeinnützigkeit drohen.

VG Magdeburg, Beschluss vom 09. März 2022 – 3 B 53/22 MD

Weiterlesen:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Mit diesen Folgeproblemen müssen NPOs rechnen
Dürfen NPOs Montagsspaziergänge kritisieren?

Elmar Krüsmann

Rechtsanwalt Elmar Krüsmann ist auf die Beratung von Nonprofit-Organisationen, Stiftungen sowie vermögenden Privatpersonen spezialisiert. Oftmals ist er dabei auch mit grenzüberschreitendem Bezug tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *