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Kryptogeschäftsmodelle: Deutschland, Estland oder Liechtenstein?

Vorsicht bei Geschäftsgründungen im EU-Ausland

Gruenden in Estland und Lichtenstein

In den letzten Jahren sind vor allem Estland und Liechtenstein als attraktive Standorte für Unternehmensgründungen in den Fokus gerückt. Insbesondere im Bereich innovativer Finanz- und Kryptogeschäftsmodelle locken die Länder mit einer fortschrittlichen digitalen Infrastruktur und dem Versprechen, schnell, einfach und kostengünstig eine Lizenz zu erteilen.

Doch bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Entscheidung gegen Deutschland oft nicht die beste Wahl ist.

Regulatorische Hürden und Rechtsunsicherheit durch unterschiedliche Auslegungspraktiken

Unternehmen mit Sitz in der EU oder einem EWR-Staat, die beabsichtigen, Finanzdienstleistungen oder auf Kryptowerte bezogene Geschäfte in Deutschland anzubieten, unterliegen im Grundsatz den gleichen europaweit vereinheitlichten aufsichtsrechtlichen Anforderungen wie deutsche Unternehmen. Dennoch bergen tradierte und unterschiedliche Auslegungspraktiken in den Mitgliedstaaten zahlreiche und häufig zeit- und kostenintensive Herausforderungen, die deutschen Unternehmen erspart bleiben.

Unterschiedliche nationale Rechtsordnungen und Aufsichtspraktiken können zu Komplikationen führen, insbesondere wenn Streitigkeiten entstehen. Eine Beratung durch im deutschen Aufsichtsrecht spezialisierte Anwälte ist daher unerlässlich.

Steuerliche Aspekte und Substanzanforderungen

Ein weiterer Punkt sind die steuerlichen Konsequenzen. Zwar wirbt insbesondere Estland mit niedrigen Unternehmenssteuern, doch für die in Deutschland erzielten Einkünfte fallen in der Regel dennoch deutsche Ertragsteuern an. Eine Firmengründung in einem Niedrigsteuerland führt daher nicht zwangsläufig zu einer Optimierung der Steuerquote.

Fehlende Anerkennung für Briefkastenfirmen

Außerdem besteht das Risiko, dass sowohl die BaFin als auch die deutschen Finanzbehörden ein Unternehmen mit ausländischen Sitz bei überwiegend inländischer Tätigkeit wie ein inländisches Unternehmen behandeln. Bloße Briefkastenfirmen in Liechtenstein oder Estland, die keine ausreichende wirtschaftliche Substanz im Gründungsland nachweisen können, werden aufsichtsrechtlich und steuerlich nicht anerkannt. Für die Anerkennung muss daher eine nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit im Gründungsland gegeben sein. Ein Indiz hierfür ist die Zahl der dort ansässigen Kunden im Verhältnis zur Gesamtzahl, und es müssen tatsächlich Büroräume sowie Personal im Gründungsland nachgewiesen werden, was den Aufwand und die Kosten erhöht.

Fehlende Nähe zum deutschen Markt

Nicht zuletzt ist eine Präsenz vor Ort in Deutschland für Finanz- und Krypto-Start-ups oft von entscheidender Bedeutung. Kunden vertrauen eher einem Unternehmen in Deutschland mit einer deutschen Zulassung. Zudem lässt sich der persönliche Kontakt zu Kunden, Partnern und insbesondere zu Behörden aus der Ferne nur schwer aufbauen. 

Ein Lizenzverfahren in Deutschland bietet dagegen viele Vorteile:

  • Rechtssicherheit durch Maßgeblichkeit der Schwerpunktrechtsordnung
  • Vertrauens- sowie Kommunikationsvorteil zu Finanzaufsichts- und Finanzbehörden
  • Nähe zu Kunden und Geschäftspartnern
  • Beratung und Betreuung durch spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Fördermittel und Unterstützung für innovative Gründungen

Zypern, Malta, Litauen

Auch Länder wie Litauen, Zypern, Malta oder die Niederlande werden häufig als attraktive Standorte für Finanz- und Kryptogeschäftsmodelle angepriesen, da sie mit günstigen regulatorischen Bedingungen und niedrigen Steuersätzen werben. Auch für diese Länder besteht das Risiko, dass Unternehmen, die nur über eine minimale physische Präsenz verfügen, von den deutschen Aufsichts- und Steuerbehörden nicht als echte Betriebsstätten anerkannt werden. Dies kann zu unerwarteten steuerlichen Belastungen und zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Hürden führen.

Deutschland bietet hingegen eine klare und stabile Rechtslage, die langfristige Sicherheit und Vertrauen gewährleistet – ein wesentlicher Faktor für den nachhaltigen Erfolg im Finanz- und Kryptogeschäft.

Qualität garantiert den Erfolg 

Auch wenn das Erlaubnisverfahren in Deutschland etwas aufwendiger erscheinen mag, zahlt sich die deutsche Lizenz für Unternehmen, die im Schwerpunkt auf den deutschen Markt zielen, langfristig aus. Mit der richtigen Beratung lassen sich auch hierzulande Finanz- und Kryptogeschäftsmodelle erfolgreich und rechtssicher umsetzen.

Was WINHELLER für Sie tun kann

Wir

  • beraten Sie bei der Strukturierung ihrer Geschäftsidee in aufsichts- und steuerrechtlicher Hinsicht und unterstützen Sie bei der Durchführung Ihres individuellen Wegs
  • übernehmen die Gründung ihrer Gesellschaft
  • begleiten Sie bei einem Lizenzverfahren und erstellen die benötigte Dokumentation
  • beraten und erstellen für Sie die benötigten Vertragsgrundlagen
  • übernehmen die Kommunikation mit den Finanzaufsichts- und Finanzbehörden
  • beraten und unterstützten Sie bei der Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation
  • übernehmen die externe Compliance-, Geldwäsche- und/oder Datenschutzbeauftragtenfunktion

Estland oder Liechtenstein mögen auf den ersten Blick verlockend wirken, doch bei näherer Betrachtung überwiegen für deutsche Gründer oft die Nachteile. Wer nachhaltig den deutschen Finanz- und Kryptomarkt erschließen will, ist mit einer Gründung in Deutschland auf der sicheren Seite. Unser Team aus spezialisierten Anwälten im Bankaufsichtsrecht steht bereit, um Sie auf diesem Weg zu begleiten.

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Dr. Annette Wagemann

Dr. Annette Wagemann ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät Unternehmen und deren Manager umfassend zu wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Bei WINHELLER ist sie auf die rechtliche Strukturierung von Geschäftsmodellen, Corporate Governance und Compliance spezialisiert.

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