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Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer

Mrz 29, 19 • ArbeitsrechtKeine Kommentare

Rechtliche Stellung von Geschäftsführern

So gut wie jeder weiß: Mit der obersten Leitung eines Unternehmens ist in der Regel die Geschäftsführung bedacht. Doch bei der Einschätzung, ob ein Geschäftsführer auch als Arbeitnehmer gilt, scheiden sich die Geister. Geschäftsführer haben auch vor deutschen Gerichten keine eindeutige Stellung. Klar ist: In arbeitsrechtlicher Hinsicht sind sie keine Arbeitnehmer – in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht jedoch schon.

Geschäftsführer sind keine ArbeitnehmerKein Mindesturlaub und Mutterschutz für Geschäftsführer

Da die Geschäftsführer keine Arbeitnehmer im Sinne der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung sind, greift der Arbeitnehmerschutz für sie nicht. Die für Arbeitnehmer zwingend geltenden Schutzvorschriften erfassen also nicht die Geschäftsführer. Somit steht ihnen etwa kein gesetzlicher Mindesturlaub zu. Auch eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird nicht von der Gesellschaft geschuldet. Ebenso ist das Mutterschutzgesetz nicht anwendbar. Auch der für Arbeitnehmer geltende Kündigungsschutz besteht für Geschäftsführer grundsätzlich nicht. Daher sind Geschäftsführer in arbeitsrechtlicher Sicht schlechter gestellt als Arbeitnehmer.

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung

In sozialversicherungsrechtlicher Sicht sind Geschäftsführer als „Beschäftigte“ anzusehen, sofern sie mit weniger als 50 Prozent an der Gesellschaft beteiligt sind. So genießen Geschäftsführer zwar keinen Arbeitnehmerschutz, sind aber trotzdem häufig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig.

Möglichkeiten für die Geschäftsführer

Der für Arbeitnehmer gesetzlich zwingend vorgesehene Schutz, wie Mindesturlaub und Kündigungsschutz, kann für Geschäftsführer dadurch begründet werden, dass er im Geschäftsführerdienstvertrag vereinbart wird. Geschäftsführer sollten daher unbedingt darauf achten, dass ihre Geschäftsführerdienstverträge über entsprechende Regelungen hinsichtlich einer Kündigungsfrist und etwaigen Urlaubs verfügen, damit sie im Streitfall nicht völlig schutzlos sind.

So können wir Ihnen helfen

Unsere Experten im Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Anstellung eines Geschäftsführers und der Erstellung entsprechender Verträge gern zur Verfügung.

Weiterlesen:
Beschränkung der Geschäftsführerhaftung – Diese Möglichkeiten haben Sie
Gestaltungsspielraum im Geschäftsführervertrag nutzen

Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

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