DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Fundraising mit NFTs

Fundraising mit NFTs

Was haben der WWF, der ehemalige Astronaut Scott Kelly, UNICEF und die Polska Akcja Humanitarna (Polnische Humanitäre Organisation) gemeinsam? Richtig, sie sammeln Spenden mithilfe von NFTs! Welche Vorteile das Fundraising mit NFTs bieten kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.

NFT, Blockchain, Token: Was war das noch mal?

Zunächst die Basics: Ein NFT (Non-Fungible Token) ist ein Kunstwerk, welches aus nicht ersetzbaren Tokens besteht. Ein NFT-Kunstwerk ist rein digital. Digitale Dateien können grundsätzlich vielfach vermehrt werden. Ein Kunstwerk aus den nicht ersetzbaren NFTs stellt jedoch eine Art digitales Eigentumszertifikat dar. Es kann gerade nicht vervielfältigt werden und ist also ein einzigartiges Original. Dadurch erlangt es wie ein analoges Kunstwerk einen Wert.

Ein solches Kunstwerk kann mit Kryptowährungen erworben werden. Dabei ist zwischen den jeweiligen Währungen zu unterscheiden. Am bekanntesten ist zwar weiterhin der Bitcoin. NFTs werden aber vor allem über Ether (ETH) erworben, da das dazugehörende Ethereum mit seinen Smart Contracts NFTs überhaupt erst möglich gemacht hat. Die Besonderheit von Kryptowährungen ist die sog. Blockchain. Auf dieser werden alle Transaktionen innerhalb der Kryptowährung gespeichert. Die Blockchain sorgt somit für eine hohe Transparenz und ist in einem hohen Maße fälschungssicher.

Wo ist das gemeinnützig?

Ganz einfach: Spiegelbildlich zum „analogen“ Fundraising empfangen Organisationen Spenden auf einem rein digitalen Weg. UNICEF nutzt dafür bereits seit einiger Zeit ein Spendenkonto für Spenden mit Kryptowährungen. So sollen alle – auch innovative – Formen von Geld einem guten Zweck zugutekommen.

Anstoß für eine neue Entwicklung im Rahmen des Fundraisings hat der WWF mit seiner Aktion „NFA – Non-Fungible Animals“ gebracht. Diese besteht darin, dass Künstler für jedes noch lebende Tier einer vom Aussterben bedrohten Art ein NFT-Kunstwerk erstellen. Die Kunstwerke können anschließend ersteigert werden, wobei der entsprechende Erlös aus der Versteigerung der Rettung dieser Arten zugutekommt. Für diese Aktion nutzt der WWF die Blockchain Polygon.

Nach dem Erfolg dieser Aktion wandten sich auch andere NPOs den digitalen Kunstwerken zu. Zum Beispiel hat die polnische Menschenrechtsorganisation Polska Akcja Humanitarna Bilder, die von Kindern aus der Ukraine gemalt wurden, in digitale NFTs umgewandelt und dann versteigert. Die mit dem Verkauf erzielten Erlöse sollen den Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine zugutekommen.

Auch der Astronaut a.D. Scott Kelly hat die Möglichkeit der NFTs erkannt, um die Allforschung durch Spenden voranzutreiben. Er hat dafür die Aktion „Dreams Out of This World“ gestartet, in der er seine persönlichen All-Erfahrungen mithilfe von NFTs nacherzählt. Derzeit stellt Kelly die Erlöse der Aktion der NPO Global Empowerment Mission zur Verfügung, um die Ukrainer/innen in Zeiten des Krieges zu unterstützen.

Auch an den großen „Marketplaces“ geht der Trend nicht vorbei: So überlegt ebay derzeit, eine Plattform zum Ersteigern von NFTs zu erstellen.

WINHELLER unterstützt beim Fundraising mit NFTs

NFTs zu versteigern, um Spenden zu generieren, ist eine spannende Alternative zum herkömmlichen Fundraising. Dabei gibt es diverse Ausgestaltungsmöglichkeiten. Wer daran interessiert ist, findet bei uns eine kompetente Beratung und rechtssichere Begleitung durch den Prozess.

Weiterlesen:
NFTs: Inhaber-Nachweis mittels Blockchain
Spenden in Bitcoin und anderen Kryptowährungen

Benjamin Kirschbaum

Rechtsanwalt Benjamin Kirschbaum ist vor allem in den Bereichen Blockchain und Kryptowährungen sowie im allgemeinen Zivilrecht, Gemeinnützigkeitsrecht, Verwaltungsrecht und Kirchenrecht/Religionsrecht tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *