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1. FSV Mainz 05: Ende als Verein noch 2018?

Verliert Mainz 05 seinen Status als eingetragener Verein?

Verliert Mainz 05 seinen Status als eingetragener Verein?

Wir haben in unserem Blog bereits mehrfach darüber berichtet, dass der 1. FSV Mainz 05 aufgrund seiner Struktur als eingetragener Verein (e.V.) in Schwierigkeiten geraten könnte. Schon seit November 2016 drängt das Registergericht Mainz den Erstligisten zu einer Strukturänderung, also zur Ausgliederung der Profiabteilung. Dies würde bedeuten, dass der Verein weiterhin bestehen bliebe, jedoch für seine Profiabteilung eine Tochtergesellschaft (z.B. GmbH) gründen würde.

Der 1. FSV Mainz 05 wehrt sich dagegen mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten, wonach die aktuelle Struktur als ideeller Verein in Ordnung ist. Diesem Gutachten haben u.a. die im Vereinsrecht ausgewiesenen Experten, Prof. Dr. Walther Hadding, Mainz, und Prof. Dr. Lars Leuschner, Osnabrück, widersprochen.

Registergericht: Umstrukturierungsprozess bis zum 15. November

Nach aktuellen Presseberichten (u.a. in FAZ, Kicker und Sportschau) ließ sich das Registergericht von den offenbar zwischenzeitlich ausgetauschten Argumenten nicht überzeugen und setzt nunmehr den Mainzern eine Frist bis zum 15.11.2018, um eine Strukturänderung einzuleiten.

Den Presseberichten zufolge wollen die Verantwortlichen beim 1. FSV Mainz 05 dieser Aufforderung derzeit nicht Folge leisten. Der Verein hofft auf eine Koalitionsbildung mit anderen als e.V. organisierten Bundesligavereinen, die ebenfalls bisher keine Ausgliederung vollzogen haben.

Was darf das Registergericht?

Zunächst muss festgehalten werden: Es ist weder ein ungewöhnlicher Vorgang, wenn ein Registergericht eine solche Aufforderung verschickt, noch sollten Fußballfans es als einen böswilligen Angriff auf die Mainzer verstehen. Es trifft nicht zu, dass das Registergericht eine Klage gegen die Mainzer hinsichtlich der Amtslöschung anstreben müsste, wie dies behauptet wird. Vielmehr kann das Registergericht nach Ermittlung des Sachverhaltes und Gewährung von rechtlichem Gehör den Verein schlicht aus dem Vereinsregister löschen.

Ändert sich nämlich im Laufe der Zeit die Einschätzung, ob ein eingetragener Verein noch immer ideelle Zwecke verfolgt, so kann das Registergericht den Verein wegen Rechtsformverfehlung löschen. Dies passiert in Deutschland täglich und ist ein „normaler“ Vorgang. Rechtsmittel sind selbstverständlich möglich. Ansonsten müssten Registergerichte rechtswidrige Zustände tolerieren.

Ist Mainz 05 ein ideeller Verein?

Dies ist bei einem Erstligaverein mit einem Umsatz von 114 Millionen Euro durchaus zweifelhaft – und das trotz des jüngsten Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) zur Eintragungsfähigkeit von Kitas. Denn nach dem Urteil des BGH ist der Gemeinnützigkeitsstatus lediglich ein Indiz für die Verfolgung ideeller Zwecke. Darüber hinaus handelte es sich bei der wirtschaftlichen Tätigkeit in dem vom BGH zu entscheidenden Fall um einen (steuerbegünstigten) Zweckbetrieb.

Die Profiabteilung eines Erstligavereins stellt demgegenüber einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar, und zwar mit ganz erheblichen Umsätzen, die nicht primär zur Verfolgung des gemeinnützigen Zwecks eingesetzt werden, sondern um ihrer selbst willen. Demzufolge bleibt es spannend. Völlig haltlos ist das Vorgehen der Rechtspflegerin am Amtsgericht Mainz nicht.

Umstrukturierung frühzeitig vorbereiten

Die Registergerichte entziehen den Vereinsstatus nicht von heute auf morgen, sondern gewähren genügend Zeit zur Umstrukturierung. Die Vereinsmitglieder rechtzeitig auf künftige Veränderungen einzustimmen und vorzubereiten, ist trotzdem unumgänglich, um dann, wenn die Entscheidung zur Umstrukturierung eines Tages gefallen ist (aus eigenem Antrieb oder nach Aufforderung durch die Gerichte), auch zügig handlungsfähig zu sein und nicht durch vereinsinterne Querelen blockiert zu werden.

Bei Schaden droht Haftung der Vorstandsmitglieder

Richtig und frühzeitig kommuniziert lassen sich etwaige Bedenken der Mitglieder in der Regel ausräumen. Die erforderliche Umstrukturierung dient ja dem Wohle des Vereins, auch wenn das die Mitglieder meist zunächst anders sehen.

Umgekehrt gilt: Sollte dem Verein aufgrund einer unterlassenen Umwandlung bzw. Ausgliederung ein Schaden entstehen, gerät der Vorstand rechtlich wie tatsächlich in Bedrängnis. Aus Sicht der Verantwortlichen sollte das Thema daher nicht ignoriert werden.

Unsere spezialisierten Anwälte für Sport- und Vereinsrecht sind betroffenen Vereinen dabei behilflich, zu prüfen, ob eine Umstrukturierung notwendig ist, und ggf. den Umstrukturierungsprozess anschließend umzusetzen.

Weiterlesen:
1. FSV Mainz 05 e.V. muss Profiabteilung ausgliedern
Umstrukturierung von Vereinen: Konzernstrukturen für NPOs

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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