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Frankfurt: Erste englischsprachige Gerichtskammer in Deutschland

Englischsprachige Gerichtsverfahren in Deutschland ab 2018

Das Landgericht (LG) Frankfurt am Main plant als erstes deutsches Gericht, eine englischsprachige Kammer für Handelssachen einzurichten. Für Unternehmen wird es dann bereits ab Januar 2018 möglich sein, internationale Finanz- und Handelsverfahren in englischer Sprache ganz ohne den Einsatz von Dolmetschern zu verhandeln.

In der Praxis sieht das wie folgt aus: Eine Partei beantragt, den am LG Frankfurt anhängigen Rechtsstreit in einer Handelssache auf Englisch zu verhandeln. Dieser Rechtstreit wird dann automatisch an die neu eingerichtete englischsprachige Kammer weitergeleitet. Sofern die andere Partei damit einverstanden ist, kann die Verhandlung sodann auf Englisch geführt werden.

Antwort auf Brexit

Gerade im Hinblick auf den Brexit ist das ein kluger Schachzug. Aufgrund des Austrittes Großbritanniens aus der Europäischen Union ist die Vollstreckung britischer Urteile innerhalb der EU künftig nur noch schwer möglich. Ziel der Neuerung ist es, internationale Verfahren, die bislang in Großbritannien geführt wurden, nach Frankfurt zu bringen. Die Mainmetropole kann so als internationaler Gerichtsstandort etabliert werden, was für die Stellung Frankfurts als Handelsmetropole äußerst vorteilhaft ist.

Für international agierende Unternehmen, die innerhalb der EU Geschäfte abwickeln, eröffnen sich neue Möglichkeiten. Sie können ihre Rechtsstreitigkeiten zukünftig in englischer Sprache führen, indem sie Frankfurt als festen Gerichtsstand in ihren Verträgen festlegen.

Gerichtssprache bisher grundsätzlich Deutsch

Dass Verhandlungen vor deutschen Gerichten nicht generell auch in englischer Sprache geführt werden dürfen, liegt daran, dass Deutsch per Gesetz als Gerichtssprache festgelegt ist. Zu Bestrebungen, diese Vorschrift ändern zu lassen, ist es zwar in der Vergangenheit bereits gekommen. Diese wurden aber durch die Politik nicht weiterverfolgt.

Hessische Landesregierung sichert Unterstützung zu

Beim zuständigen Justizministerium trifft die Idee der englischsprachigen Kammer jedenfalls auf großen Zuspruch. So kündigte das Ministerium bereits an, dem LG die benötigten finanziellen und personellen Mittel zur Verfügung zu stellen.

Der Gerichtspräsident des LG Frankfurt weist zu Recht darauf hin, dass Frankfurt aufgrund seiner „Lage, Verkehrs- und Infrastruktur“ den idealen Standort für dieses Vorhaben darstellt. Zudem verfüge Frankfurt durch seine zahlreichen dort angesiedelten Wirtschaftskanzleien und Kreditinstitute über die nötige „besondere wirtschaftsrechtliche Kompetenz“.

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Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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