DE | EN | RU

info@winheller.com+49 (0)69 76 75 77 80 Mo. - Fr. von 8 bis 20 Uhr, Sa. von 8 bis 17 Uhr
Persönliche Termine nach Vereinbarung

Schenkung heilt Formmangel nicht immer

Aug 22, 17 • ErbrechtKeine Kommentare

Keine Regel ohne (gesetzliche) Ausnahme, das zeigte erneut ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Laut § 518 BGB bedarf ein Schenkungsvertrag der notariellen Beurkundung. Ein Formmangel wird durch den Vollzug der Schenkung geheilt.

Erkrankte Dame erteilt Vollmacht über Investmentanteile

Eine schwer erkrankte Dame erteilte einem Bekannten die Vollmacht, über von ihr gehaltene Investmentanteile zu seinen Gunsten frei zu verfügen. Dies tat der Beklagte, verkaufte die Anteile und ließ den Erlös seinem Konto gutschreiben. Kurz darauf verstarb die Schenkerin.

Die Schenkung entsprach zwar nicht der vorgeschriebenen Form, war aber vollzogen. Nach obigem Grundsatz hätte sie wirksam sein müssen. Dennoch verurteilte der BGH den Beschenkten dazu, den Verkaufserlös an die Erben herauszugeben.

Ausnahme: Übertragung des gesamten Vermögens

Dies lag daran, dass der BGH im vorliegenden Fall nicht § 518 BGB für anwendbar hielt, sondern § 311b Abs. 3 BGB:

„Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, sein gegenwärtiges Vermögen […] zu übertragen, […] bedarf der notariellen Form.“

Eine Bestimmung, dass der Formmangel durch Erfüllung geheilt würde, fehlt bei § 311b BGB. Und da die Investmentanteile hier das gesamte Vermögen der Erblasserin darstellten, konnte der Beschenkte mit dem Geschenk nicht glücklich werden.

Unsere erfahrenen Anwälte beantworten Ihnen gerne weitere Fragen rund um das Thema Erbrecht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Weiterlesen:
Erbvertrag: Sportwagen gegen Erbverzicht
Testament & Erbrecht

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab ist für WINHELLER überwiegend im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Erbrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts tätig.

>> Zum Profil

Ihre Karriere bei WINHELLER

Nächster Karriereschritt geplant? Unsere mittelständische Kanzlei bietet ein vielfältiges Aufgaben- und Beratungsspektrum an vier deutschen Standorten. Wir freuen uns auf engagierte neue Kollegen!

>> Zu unseren aktuellen Stellenangeboten

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

WINHELLER-Blog via Newsletter

Abonnieren Sie unsere kostenlosen Newsletter und erhalten Sie regelmäßig die wichtigsten Beiträge aus dem Wirtschafts- und/oder Gemeinnützigkeitsrecht bequem per E-Mail. Wählen Sie einfach Ihren Wunschnewsletter aus. (Pflichtfelder sind mit * markiert).

German Business Law News (4x jährlich)
Nonprofitrecht aktuell (1x im Monat)
Ich möchte den oder die ausgewählten Newsletter abonnieren und erteile zu diesem Zwecke meine Einwilligung in die Verarbeitung meiner oben angegebenen Daten durch WINHELLER. Die „Hinweise zur Datenverarbeitung im Rahmen des Newsletter-Abonnements“ habe ich gelesen.
Mir ist bekannt, dass ich meine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft durch Betätigung des Abmeldebuttons innerhalb des Newsletters widerrufen kann. *