Die monatliche Entgeltgrenze im Minijob von 450 Euro lässt sich innerhalb eines Jahreszeitraumes recht flexibel ausweiten, wenn besondere Spielregeln beachtet werden. Daneben gelten die Regeln zur flexiblen Arbeitszeit auch für Minijobs – jedoch mit Einschränkungen.
Um als Minijob zu gelten, darf das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreiten. Dazu können Arbeitgeber aber – am besten ab Beschäftigungsbeginn vorausschauend – einen 12-Monats-Zeitraum bilden. Dann ist zu prüfen, ob die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis inklusive Einmalzahlungen innerhalb des Jahreszeitraums 5.400 Euro übersteigen.
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