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Flexible Arbeitszeit auch beim sogenannten Minijob möglich

Die monatliche Entgeltgrenze im Minijob von 450 Euro lässt sich innerhalb eines Jahreszeitraumes recht flexibel ausweiten, wenn besondere Spielregeln beachtet werden. Daneben gelten die Regeln zur flexiblen Arbeitszeit auch für Minijobs – jedoch mit Einschränkungen.

Um als Minijob zu gelten, darf das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht überschreiten. Dazu können Arbeitgeber aber – am besten ab Beschäftigungsbeginn vorausschauend – einen 12-Monats-Zeitraum bilden. Dann ist zu prüfen, ob die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis inklusive Einmalzahlungen innerhalb des Jahreszeitraums 5.400 Euro übersteigen.

Weiterlesen:
Arbeitszeiten als Leiharbeitnehmer und Direktangestellter werden nicht zusammengerechnet
Individuelle Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ellen Pusch

Rechtsanwältin Ellen Pusch hat sich am Standort München auf das Arbeitsrecht und als zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV) auf das Erbrecht spezialisiert. Sie gestaltet und optimiert Arbeits-, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge und begleitet Umstrukturierungsvorhaben und M&A-Transaktionen (Betriebsübergänge).

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