Unternehmensgewinne sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Bei einer Ausschüttung unterliegen sie einer Besteuerung von 25 Prozent. Eine einfache Holdingstruktur ermöglicht es in Deutschland ansässigen Personen und internationalen Investoren, Steuereinsparungen zu erhalten, zu reinvestieren und Vermögensschutz aufzubauen. Durch den Aufbau einer Holdingstruktur können deutsche Unternehmen und deren Gesellschafter also beachtenswerte finanzielle Vorteile erlangen.
Holdinggesellschaft muss Kapitalgesellschaft sein
Um von diesen Vorteilen profitieren zu können, müssen die Anteile an einer deutschen Kapitalgesellschaft (beispielsweise an einer Aktiengesellschaft – AG – oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – GmbH – oder einer Unternehmergesellschaft – UG –) zu mehr als 15 Prozent von einer deutschen Holdinggesellschaft gehalten werden. Diese muss ebenfalls eine Kapitalgesellschaft sein. Alternativen mit einer ausländischen Gesellschaft als Holdinggesellschaft sind möglich, müssen jedoch im Einzelfall überprüft werden.
Steuervorteile durch Holdingstruktur
Der wesentliche Vorteil einer Holdingstruktur ist, dass die Ausschüttungen an die Holdinggesellschaft verhältnismäßig niedrig besteuert sind. Die Ausschüttungen der Tochtergesellschaft einer Holding unterliegen nur einer Steuerlast von 1,5 Prozent. Der Hintergrund ist, dass der deutsche Staat Zahlungen innerhalb von Firmenverbünden nicht doppelt besteuern möchte und somit das Einkommen einer Kapitalgesellschaft aus der Gewinnausschüttung einer anderen Kapitalgesellschaft weitgehend steuerfrei stellt.
Konzentration von liquiden Mitteln und Reinvestitionen
Die an die Holding ausgeschütteten Mittel können dort angesammelt werden und dienen als Kapitalrücklage. Dabei können die Mittel in der Holdinggesellschaft steuergünstig reinvestiert werden.
Sollte es irgendwann zu einer Ausschüttung an die Gesellschafter der Holding kommen, fällt unter Umständen die übliche deutsche Einkommensteuer auf Kapitalerträge in Höhe von 25 Prozent an. Bis dahin wird das Kapital jedoch in vielen Fällen durch steuergünstige Reinvestitionen gewachsen sein.
Holdingstruktur als Insolvenzschutz
Bei sauberer Implementierung und unter Beachtung einiger Regeln im laufenden Geschäftsbetrieb kann die Holdingstruktur auch als Insolvenzschutz im Falle der Insolvenz der Tochtergesellschaft wirken. Risiko und Haftung können so auf mehrere Einheiten verteilt, oder einzelne Einheiten können davor abgeschirmt werden, was den Vermögensschutz deutlich erhöht.
Errichtung einer Holdingstruktur
Die Holdinggesellschaft zuerst zu gründen ist der einfachste Weg eine Holdingstruktur zu errichten. Die Holdinggesellschaft als Muttergesellschaft gründet dann die Tochtergesellschaft selbst und wird 100 Prozent der Anteile der Tochtergesellschaft halten.
Schwieriger, aber auch möglich ist es, die Holdingstruktur aufzusetzen, wenn die operativ tätige Gesellschaft bereits existiert. Um dies steuerneutral auszuführen, müssen die Regeln des Anteilstausches nach dem Umwandlungssteuergesetz beachtet werden.
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