Auf den DFB kommt eine hohe Steuernachzahlung zu. Medienberichten zufolge zeichnet sich ab, dass der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) infolge der Affäre um eine ominöse Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro an die FIFA für das Jahr 2006 seinen Gemeinnützigkeitsstatus verlieren wird. Dies soll zu Steuerforderungen in Höhe von 20 bis 25 Millionen Euro führen. Zu den einzelnen Folgen einer möglichen Aberkennung der Gemeinnützigkeit hatten wir bereits berichtet.
Der DFB ist nicht die einzige gemeinnützige Körperschaft, deren Gemeinnützigkeitsstatus bedroht ist. Vielen gemeinnützigen Organisationen ergeht es ähnlich, wenn sie einen oder mehrere Rechtsverstöße begangen haben. Während sich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei geringfügigen Fehlern in aller Regel vermeiden lässt, ist der Entzug der Gemeinnützigkeit bei gravierenden Verstößen, wie z.B. (steuer-)strafrechtlichen Verfehlungen (so wie möglicherweise beim DFB), selten zu verhindern. In diesen Fällen gilt es, den Schaden zumindest zu begrenzen. Besteht also der Verdacht, dass in der Organisation Rechtsverstöße begangen wurden, ist es stets ratsam, dem konsequent nachzugehen, begangene Fehler möglichst vollständig aufzudecken und dem Finanzamt die Unregelmäßigkeiten sodann in einem geordneten Prozess proaktiv anzuzeigen.
Ist der Gemeinnützigkeitsstatus Ihrer NPO auch bedroht oder wurde schon entzogen? Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 09.03.2017
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Tags: DFB, Steuernachzahlung