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Erste Krypto-Stiftung Deutschlands gegründet

Mit der IOTA-Foundation wurde kürzlich die deutschlandweit erste Stiftung errichtet, deren Vermögen auf einer Kryptowährung basiert. Die Stiftung ist als Hybridstiftung konstruiert, sie besteht also sowohl aus dauerhaft zu erhaltendem Vermögen als auch aus zu verbrauchendem Vermögen.

Stiftung zur Weiterentwicklung der IOTA-Technologie

Mit der offiziellen Anerkennung der IOTA Foundation als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts durch die Berliner Stiftungsaufsicht am 03.11.2017 existiert nun die deutschlandweit erste Stiftung, die auf einer Kryptowährung basiert. Die IOTA-Stiftung ist gemeinnützig und dient der Förderung von Wissenschaft und Forschung und der Bildung, insb. in Bezug auf die Weiterentwicklung der IOTA-Technologie und der Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Die Open-Source-Politik der Stiftung ermöglicht Unternehmen, Entwicklern und anderen Nutzern den Zugang zur IOTA-Technologie, um so die technische Weiterentwicklung bzw. Standardisierung von IOTA zur Realisierung neuer Applikationen und Geschäftsmodelle voranzutreiben.

Unterschied zur klassischen Blockchain-Technologie

IOTA ist ein für jedermann nutzbares digitales und dezentral organisiertes Bezahlsystem, dessen technische Ausgestaltung sich von der Blockchain-Technologie der anderen Kryptowährungen Bitcoin und Ether durch das neuartige Tangle-System unterscheidet. IOTA ist speziell darauf ausgelegt, als Bezahleinheit für das sogenannte Internet-of-Things (IoT) zu fungieren. Das IoT, in Deutschland auch als Teil der sogenannten Industrie 4.0 bekannt, ist die Vision, dass zukünftig Milliarden von Geräten eigenständig untereinander kommunizieren, miteinander Verträge schließen und Transaktionen durchführen.

Die IOTA-Technologie wird bereits heute von führenden global agierenden Unternehmen, speziell aus Deutschland, verwendet und ist somit zusammen mit der Blockchain ein Kerntreiber der Digitalisierung von Mittelstands- und Großunternehmen. Beispielsweise nutzen verschiedene Unternehmen IOTA schon heute in den Bereichen Mobilität, Energieversorgung und Datensicherung.

Token kein ertragreiches Grundstockvermögen

Rechtliche Besonderheit bei der Stiftungsgründung war die Einbringung von IOTA-Token in die Stiftung. Diese haben zwar einen Marktwert, werfen selbst aber keinen Ertrag ab (wie etwa Zinsen bei „echtem“ Geld, Dividenden bei Aktien oder Mieteinnahmen bei Immobilien). Gewinne können nur durch Veräußerungen realisiert werden. Das stellt ein Problem für die Stiftungserrichtung dar: Als Grundstockvermögen können grundsätzlich nur Werte eingebracht werden, die selbst dauerhaft erhalten werden können, aber dennoch eigene Erträge abwerfen. Eine Gestaltung als Verbrauchsstiftung, bei der auch ertragloses Vermögen eingesetzt werden kann, kam aufgrund der gewünschten Dauerhaftigkeit der Stiftung nicht in Betracht und eine Einbringung als Spende hätte gemeinnützigkeitsrechtliche Schwierigkeiten zur Folge gehabt.

Hybridstiftung als Lösung

Die sogenannte Hybridstiftung ist eine in der Praxis noch recht seltene Stiftungsform, deren Stiftungsvermögen sich im Gegensatz zur klassischen Stiftung und zur reinen Verbrauchsstiftung sowohl aus einem Grundstockvermögen als auch einem Verbrauchsvermögen zusammensetzt. Das Grundstockvermögen ist wie bei jeder anderen klassischen Stiftung in seinem Wert dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Daneben hat die IOTA-Stiftung jedoch auch ein aus IOTA-Token bestehendes Verbrauchsvermögen, das zur Verwirklichung der Stiftungszwecke ganz oder teilweise über die Jahre hinweg verbraucht werden kann.

Die Errichtung einer Stiftung mit virtuellem bzw. Krypto-Geld ist durchaus eine Besonderheit, dürfte aber richtungsweisend sein. Viele Entwickler(-Teams) von DLT-Projekten arbeiten dezentral und weltweit verteilt. Mit einer Stiftung als rechtlichem Fundament besteht eine dauerhafte Einrichtung, die im Rechtsverkehr wirksam auftreten kann.

Unsere erfahrenen Anwälte sind gerne auch Ihnen bei der Errichtung Ihrer Stiftung behilflich!

Weiterlesen:
WINHELLER berät IOTA Foundation bei der Gründung als Hybridstiftung
Gründung einer Stiftung: Fallstricke vermeiden

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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2 Antworten zu "Erste Krypto-Stiftung Deutschlands gegründet"

  1. Gerhard Schmid sagt:

    Ich bereite gerade gemeinsam mit erfahrenen Blockchainentwickler ein ICO für eine Blockchain Infrastruktur vor. Wir haben das Business Model, den Geschäftsplan, die Beschreibung der Token und auch die wesentlichen Aussagen des White Paper fertig und arbeiten an der Corporate Structure. Bislang war für uns die Schweizer Stiftung die „normale“ Option. Nun haben Sie für IOTA eine deutsche Stiftung gewählt. Können wir uns kurzfristig einmal telefonisch austauschen wo die Vorteile D versus CH liegen und, wenn das die bessere Lösung ist, unter welchen Bedingungen Sie uns bei der Realisierung begleiten könnten?
    Viele Grüße aus Hamburg
    Gerhard Schmid

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