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Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gehhilfe-Rollatoren

Auf Druck des EuGH ändert die Finanzverwaltung ihre Auffassung hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Gehhilfe-Rollatoren. Diese unterliegen künftig dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Erfasst werden Gehhilfe-Rollatoren, die als Stütze beim Gehen dienen und aus einem röhrenförmigen Metallrahmen auf drei oder vier Rädern, Griffen und Handbremsen bestehen. Sie können in der Höhe verstellbar und mit einem Sitz zwischen den Griffen zur kurzen Rast sowie einem Korb zur Aufbewahrung persönlicher Gegenstände ausgestattet sein. Soweit bis zum 01.10.2011 bei einem Verkauf noch eine Rechnung mit 19% ausgestellt wird, wird dies nicht beanstandet und auch im Rahmen des Vorsteuerabzugs noch übergangsweise akzeptiert.

BMF, Schreiben v. 11.08.2011, Az. IV D 2 – S 7227/11/10001.

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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Eine Antwort zu "Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gehhilfe-Rollatoren"

  1. gehhilfen sagt:

    Wenn Ihr Pferd gehhilfen ist abgehackt oder er in Trab eilen, fügen Sie eine halbe Parade durch Zurücknahme Ihrer Außenschulter (ohne Zurückziehen auf dem Lauf) als Außenschulter Ihr Pferd kommt nach vorn will.

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