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Erbrecht gegenüber Banken nachweisen: Testament oder Erbschein?

Dez 14, 16 • ErbrechtKeine Kommentare

Banken stellen immer besondere Anforderungen, so auch an den Nachweis des Erbrechts. Möchte ein Erbe auf das Konto des Erblassers zugreifen, so verlangten die Banken in der Vergangenheit grundsätzlich immer, dass der (vorgebliche) Erbe einen Erbschein vorlegt.

Erbschein als Nachweis des Erbrechts

Der Erbschein wird auf Antrag des/der Erben vom Nachlassgericht erteilt und vermittelt einen Gutglaubensschutz, d.h. dass beispielsweise die Bank, die nach Vorlage eines Erbscheins dem/den darin ausgewiesenen Erben Gelder vom Konto des Erblassers auszahlt, nicht haftet, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass der vermeintliche Erbe nicht der wahre Erbe war. Die Erlangung eines Erbscheins nimmt Zeit in Anspruch und ist, je nach Höhe des Wertes des Nachlasses, mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.

Kein Erbschein notwendig

Im Jahre 2005 hat der BGH entschieden, dass die Vorlage eines öffentlichen (notariell beurkundeten) Testaments Banken genügen muss und sie in einem solchen Fall nicht auch noch die Vorlage eines Erbscheins verlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2005 – XI ZR 311/04).

Voraussetzung des Nachweises mit Testament

Nunmehr hat der BGH entschieden, dass auch die Vorlage der beglaubigten Ablichtung eines eigenhändigen Testaments samt einer beglaubigten Abschrift des Eröffnungsprotokolls genügen kann und zusätzlich ein Erbschein nicht verlangt werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass sich aus dem Testament die Erbfolge mit der erforderlichen Eindeutigkeit nachweisen lässt. Rein abstrakte Zweifel an der Richtigkeit der Erbfolge genügen nicht, um die Vorlage eines Erbscheins verlangen zu können.

Was allerdings unter „konkreten und begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Erbfolge“, bei denen die Bank dann die Vorlage eines Erbscheins verlangen kann, zu verstehen ist, lässt der BGH offen. Das zu klären, wird die Aufgabe künftiger Gerichtsentscheidungen sein.

Bei weiteren Fragen zu Erbschein und Testament stehen Ihnen unsere erfahrenen Anwälte gerne zur Verfügung.

Weiterlesen:
Testament und Erbvertrag: Wann benötigt man (k)einen Erbschein?
Testament & Erbrecht: Welche Anforderungen gibt es?

Thomas Schwab

Rechtsanwalt Thomas Schwab ist für WINHELLER überwiegend im Bereich des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts, des Gesellschaftsrechts, des Handelsrechts, des Erbrechts und des internationalen Wirtschaftsrechts tätig.

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