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Einführung des Bundesfreiwilligendienstes

Die Einführung des Bundesfreiwilligendienstes soll den durch die Aussetzung der Wehrpflicht bedingten Wegfall des bisherigen Zivildienstes kompensieren. Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern wie Frauen offen. Die Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt in den bestehenden, überwiegend zivilgesellschaftlich organisierten Einsatzstellen der sozialen Infrastruktur, des Umweltschutzes, des Sports, der Integration und Kultur sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Die Dauer des Dienstes beträgt zwischen sechs und maximal 24 Monaten. Der Bundesfreiwilligendienst tritt neben den Jugendfreiwilligendienst und entsprechende Angebote der Länder. Im Gesetzentwurf geht der Bundestag von etwa 35.000 Freiwilligen jährlich aus.

Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes v. 17.02.2011, BT-Drs. 17/4803

Bundestag, Gesetzesbeschluss v. 25.03.2011, BR-Drs. 165/11

Link: Text des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

 

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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