Das BMF befasst sich aktuell mit einer neuen Gesetzesinitiative zur weiteren Stärkung des Ehrenamts. Daneben soll auch die seit längerem brach liegende Initiative zur gesetzlichen Begrenzung der Haftung von Vereinsmitgliedern wieder aufgegriffen werden.
Das Ehrenamt soll durch eine Anhebung des Übungsleiterfreibetrags von derzeit 2.100 Euro auf 2.400 Euro im Jahr weiter an Attraktivität gewinnen (zu einer Liste der vom Freibetrag erfassten Tätigkeiten siehe HIER; zur Gewährung neben einer Festanstellung siehe HIER). Parallel dazu soll auch die Ehrenamtspauschale für sonstige gemeinnützige Tätigkeiten von derzeit 500 Euro auf 600 bis 800 Euro im Jahr erhöht werden (zu den hiervon erfassten Tätigkeiten siehe HIER, HIER und HIER). Sportvereine dürfen sich überdies über eine Erhöhung der Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen freuen. Lag die Grenze bisher bei 35.000 Euro aus allen sportlichen Veranstaltungen eines Kalenderjahres, soll künftig noch bei Einnahmen bis zu 45.000 Euro im Jahr ein steuerbegünstigter Zweckbetrieb vorliegen. Eine Erhöhung der allgemeinen Besteuerungsgrenze von 35.000 Euro für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe ist demgegenüber aber wohl nicht geplant.
Daneben will man sich auf Seiten der Bundesregierung nun doch auch dem Vorstoß des Bundesrates widmen, die erleichterte Haftung von Vereinsmitgliedern bei der Erfüllung satzungsmäßiger Aufgaben gesetzlich zu regeln (zum aktuellen Stand siehe HIER). Entgegen der bisher ablehnenden Haltung will man sich dabei u.U. auch nochmals den ursprünglichen Vorschlag zur Begrenzung der Haftung von Vereinsvorständen bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten anschauen. Endgültig vom Tisch scheint jedoch die Idee zu sein, eine vereinfachte Beglaubigungsmöglichkeit für Anmeldungen zum Vereinsregister direkt bei den Amtsgerichten einzurichten.
Hinweis: Ein Gesetzentwurf steht noch aus, soll aber nach Abschluss der parlamentarischen Sommerpause durch die Bundesregierung folgen. Je nach Geschwindigkeit des Gesetzgebungsverfahrens könnten die neuen Erleichterungen damit wohl erstmals im Jahr 2013 greifen. Die gesetzgeberische Bewegung ist insgesamt zu begrüßen. Erforderlich wird aber parallel dazu eine Anpassung der Einnahmegrenzen in der Sozialversicherung und beim Arbeitslosengeld II sein.