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DFB verliert Gemeinnützigkeit

19,2 Millionen Euro müssen zurückgezahlt werden

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat am 18.10.2017 geänderte Steuerbescheide im Zusammenhang mit der Zahlung von 6,7 Millionen Euro im Kontext der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erhalten. Das Finanzamt Frankfurt am Main geht darin von einer unzutreffenden steuerlichen Behandlung dieser Zahlung aus.

Entgegen der Ansicht des DFB ist das Finanzamt der Auffassung, dass die Zahlung nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig war und der DFB damit gegen die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechts verstoßen hat. In der Folge hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit des DFB aberkannt und geänderte Steuerbescheide für das Jahr 2006 über insgesamt aktuell rund 19,2 Millionen Euro erlassen.

DFB ficht Steuerbescheide an

Der DFB will die geänderten Steuerbescheide anfechten. Er geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die noch nicht abgeschlossenen Sachverhaltsermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankfurt zu der betreffenden Zahlung ein anderes Ergebnis zutage fördern werden. Der DFB ist unverändert der Auffassung, dass die Zahlung der 6,7 Millionen Euro betrieblich veranlasst war und deshalb zu Recht steuerlich als Betriebsausgabe geltend gemacht wurde. Demzufolge fehle es auch an einer Grundlage für eine Versagung der Gemeinnützigkeit für das Jahr 2006.

Ob dies tatsächlich gelingt, bleibt abzuwarten. Der im Strafrecht geltende Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) greift im Gemeinnützigkeitsrecht nicht.

Zu klären ist aus Sicht des DFB außerdem, ob die in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft als Beschuldigte geführten ehemaligen Vereinsorgane Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach (beide ehemalige Präsidenten des DFB) und Horst R. Schmidt (ehemaliger Generalsekretär des DFB) in Regress genommen werden können.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft halten an

Es kann durchaus sein, dass es der Staatsanwaltschaft auf der strafrechtlichen Seite nicht gelingt, nachzuweisen, dass es sich bei der Zahlung um die umstrittene Rückzahlung eines ominösen Darlehens an den früheren Adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus handelte. Dann hätte die Angelegenheit tatsächlich keine strafrechtlichen Konsequenzen.

Gelingt es dem DFB jedoch auf der steuerrechtlichen Seite nicht, darzulegen, dass es sich tatsächlich um eine Betriebsausgabe gehandelt hat, würde es bei der Aberkennung der Gemeinnützigkeit bleiben.

Aberkennung für mehrere Jahre?

Darüber hinaus ist fraglich, ob von der Aberkennung der Gemeinnützigkeit nur der Veranlagungszeitraum 2006 betroffen ist. Denkbar ist zwar, dass es sich bei der falschen Deklarierung um ein einmaliges Ereignis handelt, das ausschließlich das Jahr 2006 betrifft. Möglich ist aber auch, dass der Fehler auch in Veranlagungsjahren nach 2006 „nachwirkt“, was eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit für mehrere Jahre nach sich ziehen könnte.

Rückforderung von Zuschüssen und Spenden droht

Soweit der Deutsche Fußball-Bund e.V. Zuschüsse der öffentlichen Hand erhalten hat, die aufgrund der Gemeinnützigkeit gewährt wurden, droht zuletzt deren Rückforderung. Es kann also noch einiges auf den DFB zukommen.

Der DFB ist nicht die einzige gemeinnützige Körperschaft, deren Gemeinnützigkeitsstatus bedroht ist. Vielen gemeinnützigen Organisationen ergeht es ähnlich, wenn sie einen oder mehrere Rechtsverstöße begangen haben. Während sich die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei geringfügigen Fehlern in aller Regel vermeiden lässt, ist der Entzug der Gemeinnützigkeit bei gravierenden Verstößen, wie möglicherweise beim DFB, selten zu verhindern.

In diesen Fällen gilt es, den Schaden zumindest zu begrenzen. Besteht also der Verdacht, dass in einer Organisation Rechtsverstöße begangen worden sind, ist es stets ratsam, dem konsequent nachzugehen, begangene Fehler möglichst vollständig aufzudecken, dem Finanzamt die Unregelmäßigkeiten sodann in einem geordneten Prozess proaktiv anzuzeigen und für eine positive Zukunftsprognose zu sorgen.

Ist der Gemeinnützigkeitsstatus Ihrer NPO auch bedroht oder wurde er schon entzogen? Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.

Weiterlesen:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit: Das sind die Folgen
Was droht dem DFB bei Aberkennung der Gemeinnützigkeit?

Johannes Fein

Rechtsanwalt Johannes Fein ist im Steuerrecht, im Gemeinnützigkeitsrecht und im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt gemeinnützige Vereine und Verbände, Wirtschafts- und Berufsverbände, gemeinnützige GmbHs und Genossenschaften sowie Stiftungen und sonstige Nonprofit-Organisationen.

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