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Der e.V. als falsche Rechtsform

„Kindergärten sind Unternehmen! Warum die Rechtsform des „e.V.“ für zweckbetriebsdominierte NPOs nicht taugt und Alternativen (gGmbH, e.G.) gefragt sind“ – unter dieser Überschrift informiert RA Stefan Winheller über Grenzen der Rechtsform des Vereins. Am Beispiel typischer gemeinnütziger Kindergartenvereine zeigt er unter Verweis auf aktuelle Rechtsprechung auf, wo sich die Bruchstellen zwischen gemeinnützigem Zweckbetrieb einerseits und vereinsrechtlich zulässigem Nebenzweck andererseits auftun (vgl. auch hier). Betroffenen Idealvereinen, die erkennen müssen, dass sie in der falschen Rechtsform tätig sind, zeigt er mit der gGmbH und der gemeinnützigen Genossenschaft geeignete Gestaltungsalternativen auf.

Winheller, DStR 2012, 1562.

Stefan Winheller

Rechtsanwalt Stefan Winheller ist seit rund 20 Jahren auf steuerrechtliche Fragen spezialisiert, v.a. in den Bereichen Krypto, Stiftungen/NPO und Internationales.

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